Februar 2001 |
010207 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 31.1. die Genehmigung der EU-Kommission für die Zusammenfassung des deutschen Steinkohlebergbaues in einer Deutschen Steinkohle AG (980705) für nichtig erklärt: Die Kommission habe nicht geprüft, wieweit durch den symbolischen Kaufpreis von zwei Mark für die Saarbergwerke AG (980111)die finanzielle und wirtschaftliche Macht der RAG Aktiengesellschaft (früher Ruhrkohle AG) gestärkt worden sei. Geklagt hatte die britische RBJ Mining, die als privates Unternehmen den wesentlichen Teil der Bergbauaktivitäten von British Coal übernommen hat.
Wie ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber dem "Handelsblatt2 (1.2.) erklärte, bewirkt das Urteil nicht automatisch die Ungültigkeit der Deutschen Steinkohle AG, die 1998 ihre Geschäftstätigkeit aufnahm (980915). Der Bund habe seinerzeit die Saarbergwerke AG nicht unter Wert an die RAG verkauft. Deshalb seien auch bei der nachträglichen Überprüfung des Geschäfts nach Maßgabe des Luxemburger Urteils keine Probleme zu erwarten.