November 2001 |
011109 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt will die beiden Großfusionen DEA/Shell (010305) und Aral/BP (010701) nicht in der geplanten Form genehmigen. Die Beteiligten erhielten Ende November eine Abmahnung, wonach die beantragten Zusammenschlüsse eindeutig zur Entstehung marktbeherrschender Stellungen auf dem deutschen Tankstellenmarkt sowie auf den Inlandsmärkten für Kerosin und Bitumen führen würden. Wie Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge erklärte, wird über beide Fusionsanträge formal getrennt, aber im inhaltlichen Zusammenhang entschieden. Auch bei separater Betrachtung seien durch jede der beiden Fusionen "weitgehend wettbewerbslose Strukturen" zu befürchten (SZ, 30.11.).
Mit den beantragten Fusionen wollen RWE (DEA) und E.ON (Aral) ihr Tankstellengeschäft verkaufen bzw. - im ersteren Fall - zunächst in ein gemeinsames Unternehmen einbringen. Für E.ON hängt vom Gelingen der Fusion auch die derzeit betriebene Übernahme der Ruhrgas AG ab (011110).