Juli 2002 |
020705 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt ermittelt gegen den ostdeutschen Regionalversorger Wemag AG (Vattenfall-Konzern) und gegen die RWE Net AG wegen des Verdachts der Forderung überhöhter Meß-und Abrechnungspreise bei Lastprofilkunden (Haushalte, Gewerbe, Landwirtschaft). Wie das Amt am 15. Juli 2002 mitteilte, berechnen Wemag und RWE Net ihren Kunden für Eintarifzähler 44,48 bzw. 36,00 Euro pro Jahr und für Zweitarifzähler 79,76 bzw. 72,00 Euro pro Jahr. Damit lägen sie bei den Eintarifzählern um 40 bis 80 Prozent und bei den Zweitarifzählern um 95 bis 115 Prozent über den zum Vergleich herangezogenen Stromunternehmen (Stadtwerke Tübingen, Energiewerke Zeulenroda, TEAG, e.dis). Die unterschiedliche Höhe der Zählerpreise könne nicht mit Besonderheiten der Gebietsstruktur (städtisch, ländlich) begründet werden, wie dies bei anderen Bestandteilen der Netznutzungsentgelte der Fall ist.
Mit den Musterverfahren gegen Wemag und RWE Net wolle sein Amt das Niveau der Meßpreise deutlich senken, erklärte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Hiervon könnten insbesondere netzunabhängige Stromlieferanten und Haushaltskunden profitieren, da bei dieser Kundengruppe der Anteil der Meß- und Abrechnungskosten bis zu 20 Prozent des Strompreises betrage.
Die RWE Net AG zeigte sich von dem gegen sie eingeleiteten Mißbrauchsverfahren überrascht. Sie verwies darauf, daß sie nach aktuellen Preisvergleichen bei den Netznutzungsentgelten zu den günstigsten Netzbetreibern in Deutschland gehöre.
Unabhängig von dem neuen Mißbrauchsverfahren wegen der Meß- und Verrechnungspreise betreibt das Bundeskartellamt weiter die bereits laufenden Verfahren, die sich auf andere Bestandteile der Netznutzungsentgelte beziehen (020102).