März 2003 |
030303 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die vom Bundestag verabschiedete Energierechtsnovelle (030201) ist vom Bundesrat am 14. März erwartungsgemäß an den Vermittlungsausschuß verwiesen worden. Die Länderkammer verlangte vor allem eine Entschärfung der umstrittenen Neuregelung, die im Zusammenhang mit der Durchleitung den Begriff der "guten fachlichen Praxis" ins Energiewirtschaftsgesetz einführt und die Erfüllung dieser guten fachlichen Praxis durch die Netzbetreiber vermutet, wenn diese die Bestimmungen der Verbändevereinbarungen einhalten.
Der Vermittlungsausschuß unterbreitete daraufhin am 20. März einen Einigungsvorschlag, der die erwähnte Vermutungsregelung "auflockern" soll, um den Handlungsspielraum des Bundeskartellamts gegenüber den Netzbetreibern zu erhalten. Demnach würde die Vermutungsregelung dann nicht gelten, wenn die Anwendung der Verbändevereinbarung insgesamt oder die Anwendung einzelner Regelungen nicht geeignet ist, wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten. Diese Klausel zielt vor allem auf den sogenannten Kalkulationsleitfaden der dritten Verbändevereinbarung zur Stromnetznutzung (VV II plus), dessen Preisfindungsprinzipien vom Bundeskartellamt teilweise für unzulässig gehalten werden (030202).
Falls der Bundestag dem Einigungsvorschlag zustimmt, würde das entsprechend geänderte Gesetz dem Bundesrat frühestens zur nächsten Sitzung am 11. April 2003 wieder vorliegen.