Juli 2003 |
030710 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der E.ON-Konzern tut sich äußerst schwer damit, innerhalb der Frist bis zum 11. August 2003 die Auflagen zu erfüllen, von der die Ministererlaubnis für die Übernahme der Ruhrgas abhängig gemacht wurde. Presseberichten zufolge hat er deshalb beim Bundeswirtschaftsministerium eine Verlängerung der Frist bis zum 11. Januar 2004 beantragt und auch bewilligt bekommen (SZ, 9.7.; FTD, 9.7.).
Gemäß den Auflagen muß der mit Ruhrgas fusionierte Konzern unter anderem seine Beteiligungen an VNG, EWE, Gelsenwasser, swb und Bayerngas verkaufen. Bis Mitte Juli waren noch in keinem der genannten Fälle die Verhandlungen mit Interessenten zu einem Abschluß gekommen. Einer der Gründe dafür dürfte sein, daß die Energiekonzerne bei Neuerwerbungen neuerdings deutlich zurückhaltender geworden sind.
Die Süddeutsche Zeitung (9.7.). meinte dazu: "Viele der einst kapitalkräftigen Energiekonzerne wie etwa EnBW oder RWE müssen ihre Schulden herunterfahren, die hohen Bewertungen von Strom- und Gasversorgern haben kaum noch Bestand. Strategische, also überzogene Preise für nicht mal mehrheitliche Firmenbeteiligungen sind kaum noch zu erzielen."
Zusätzlich zu den Auflagen, die das Bundeswirtschaftsministerium mit der ersten (020701) und der zweiten ( 020901) Ministererlaubnis verband, hat der E.ON-Konzern die Zusagen zu erfüllen, mit denen er neun Konkurrenten in letzter Minute zur Rücknahme ihrer Klage gegen die Ministererlaubnis bewegen konnte (030607).
Die bisher von E.ON und Ruhrgas gehaltenen Anteile
an Bayerngas - jeweils 22 Prozent - wurden am 25. Juli von den fünf
bayerischen Kommunen übernommen, die bereits an dem Unternehmen beteiligt
waren und ein Vorkaufsrecht besaßen. Käufer sind die Stadtwerke
München, Augsburg, Regensburg und Ingolstadt sowie die Stadt Landshut.
Über den Preis wurde Stillschweigen vereinbart. (SZ, 25.7.)