Juni 2004

040601

ENERGIE-CHRONIK


Bundesrat billigt TEHG in modifizierter Form

Der Bundesrat billigte am 11. Juni das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) in der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Fassung. Das Rahmengesetz für den geplanten Emissionshandel hat damit alle parlamentarischen Hürden überwunden und kann in Kraft treten.

Das TEHG war am 12. März vom Bundestag verabschiedet worden (040301). Um parteipolitisch motivierten Pressionen durch die Opposition zu entgehen, hatte die Regierungskoalition ihre ursprüngliche Absicht, die Kontrolle der vom TEHG erfaßten Anlagen den Immissionsschutzbehörden der Länder zu übertragen, kurzfristig fallengelassen und auf reinen Bundesvollzug des Gesetzes gesetzt. Entsprechend waren der von den Unionsparteien dominierte Bundesrat und die rot-grüne Bundestagsmehrheit zunächst gegenteiliger Ansicht hinsichtlich der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes durch die Ländervertretung. Am 2. April rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuß an. Dort einigten sich beide Seiten auf verschiedene Änderungen, die den reinen Bundesvollzug wieder beseitigen und die Genehmigung zur Freisetzung von Treibhausgasen in die immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit der Länder integrieren. Zugleich wurde das Mitspracherecht des Bundesrats im Gesetzestext ausdrücklich festgehalten (siehe Wortlaut). Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses war vom Bundestag am 28. Mai - unmittelbar im Anschluß an die Verabschiedung des Zuteilungsgesetzes für den Emissionshandel (040501) - ohne Aussprache einstimmig angenommen worden.

Inkrafttreten des Zuteilungsgesetzes verzögert sich

In derselben Sitzung, in der er das TEHG passieren ließ, verweigerte der Bundesrat dem am 28. Mai vom Bundestag verabschiedeten "Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007" die Zustimmung. Außer der Unionsmehrheit plädierten mehrere SPD-regierte Länder für die Überweisung an den Vermittlungsausschuß. Dadurch kommt es zumindest zu einer Verzögerung beim Inkrafttreten des Gesetzes. Im Unterschied zum TEHG bedarf das dazugehörige Zuteilungsgesetz nicht der Zustimmung der Ländervertretung, so daß es von der rot-grünen Bundestagsmehrheit in unveränderter Form durchgesetzt werden könnte.

EnBW will Europäischen Gerichtshof anrufen

Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) teilte am 2. Juni mit, daß sie rechtlich gegen das Zuteilungsgesetz vorgehen werde. Sie habe eine internationale Anwaltskanzlei beauftragt, bei der Kommission in Brüssel vorstellig zu werden, damit das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht notifiziert und die Bundesregierung gezwungen wird, den Verteilungsmechanismus zu ändern. Nachteile entstünden der EnBW hauptsächlich durch die unzureichende Ausstattung mit Zertifikaten für die Ersatzbereitstellung von Energie nach Abschaltung von Kernkraftwerken und durch eine erhebliche Ungleichbehandlung bei Kraftwerksneubauten im Rahmen der sogenannten Übertragungsregelung der Vereinbarung über den Ausstieg aus der Kernenergie. Falls die Kommission das Gesetz unverändert passieren lasse, werde die EnBW vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen eines Verstoßes gegen europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht klagen. Darüber hinaus verletze die Übertragungsregelung Grundsätze des deutschen Verfassungsrechts, weshalb auch eine entsprechende Klage vor deutschen Gerichten geplant sei.

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