September 2004 |
040905 |
ENERGIE-CHRONIK |
Mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg will die Bundesregierung verhindern, daß die Änderungsauflagen, unter denen die EU-Kommission im Juli den nationalen Zuteilungsplan (Allokationsplan) für den Emissionshandel genehmigt hat (040704), unmittelbar geltendes europäisches Recht werden. Wie das Bundesumweltministerium am 21. September mitteilte, wird aber weiterhin versucht, eine Lösung auf dem Verhandlungswege zu erreichen. Die Anrufung des EuGH sei in erster Linie wegen des Ablaufs der Klagefrist am 22. September erfolgt.
Die EU-Kommission hatte am deutschen Zuteilungssplan beanstandet, daß er eine nachträgliche Neuzuteilung von Zertifikaten für den Handelszeitraum 2005 bis 2007 zulasse. Entsprechende Regelungen finden sich auch in § 8 Abs. 4 , § 9 Abs. 1 und § 14 Abs. 5 des Zuteilungsgesetzes, mit dem der nationale Allokationsplan rechtlich verbindlich wurde. Nach Ansicht der Kommission würde dies für die Unternehmen zu Unsicherheiten führen und den Handel mit Zertifikaten beeinträchtigen.
Die Bundesregierung betont demgegenüber, daß diese Klausel nur der Vermeidung von Überallokation und Mißbrauch dienen soll. Zum Beispiel könne sonst ein Betreiber Emissionsrechte behalten, die er mit falschen Zahlen erschwindelt hat. Es gehe ihr nicht um eine nachträgliche Ausgabe von zusätzlichen Zertifikaten, zumal das Zuteilungsgesetz in § 4 Abs. 4 eine Obergrenze von 495 Millionen Tonnen CO2 verbindlich festlege.
Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) hat am
27. September ihre angekündigte Klage gegen die EU-Kommission (
040601)
fristgerecht beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingereicht.
Sie wirft der Kommission vor, den deutschen Zuteilungsplan gebilligt zu
haben, obwohl das deutsche Zuteilungsgesetz die gemeinschaftskonforme Umsetzung
der EU-Richtlinie zum Emissionshandel verfehle und nationale Wettbewerber
der EnBW unter direktem Verstoß gegen europäische Vorschriften
bevorzuge.