November 2004 |
041108 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Iran hat sich gegenüber der EU zur Respektierung des Abkommens vom 21. Oktober 2003 verpflichtet, das ihm zwar die friedliche Nutzung der Kernenergie zugesteht, aber die Anreicherung von Uran zur eigenen Herstellung von Kernbrennstoffen untersagt (031017). Eine entsprechende Vereinbarung mit Frankreich, Deutschland und Großbritannien als Vertretern der EU wurde am 14. November unterzeichnet. Der Iran vermeidet damit, daß die Internationale Atomenergiebehörde IAEA den Fall vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bringt.
Bisher hat der Iran seine Zusage, auf die Herstellung angereicherten Urans zu verzichten, nicht eingehalten. In geringerer Konzentration dient angereichertes Uran zur Herstellung von Brennstäben für Kernkraftwerke. In hoher Konzentration können damit Atombomben gebaut werden. Vor allem die USA verdächtigen deshalb den Iran, insgeheim ein Atomwaffenprogramm zu verfolgen. Während die USA darauf drängten, die Verletzung der vom Iran im November 2003 eingegangenen Verpflichtungen vor den UN-Sicherheitsrat zu bringen, waren die EU-Staaten bemüht, den Konflikt im Rahmen der IAEA beizulegen.
In der jetzt unterzeichneten Vereinbarung erklärt
der Iran, daß er weder in der Vergangenheit nach Atomwaffen gestrebt
habe noch dies in Zukunft tun werde. Er verpflichtet sich zu uneingeschränkter
Zusammenarbeit mit der IAEA und zur Einhaltung des unterzeichneten, aber
noch nicht ratifizierten Zusatzprotokolls zum Atomwaffensperrvertrag. Allerdings
erklärt er sich nur "auf freiwilliger Basis" zu einer "Aussetzung"
der Urananreicherung als "vertrauensbildende Maßnahme" bereit, solange
die Verhandlungen über eine langfristige Lösung andauern. Dazu
gehört auch der Verzicht auf die Herstellung oder den Import von Gaszentrifugen,
wie sie zur Urananreicherung benötigt werden. Die Aussetzung soll
von Inspektoren der IAEO überwacht werden.