Dezember 2004 |
041209 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die von der EU-Kommission geplante Richtlinie zur Energieversorgungssicherheit und Infrastrukturinvestionen (031207) ist vom Rat weitgehend entschärft worden. Auf ihrer Tagung am 29. November beschlossen die Energieminister der EU eine entsprechende "allgemeine Ausrichtung". Demnach wird es der Kommission nicht möglich sein, die Netzbetreiber bei Investitionsentscheidungen auf den Vorrang des Nachfragemanagements oder der Einspeisungsmöglichkeiten für Strom aus erneuerbaren Energien zu verpflichten. Abgeschwächt wurde auch die Einflußnahme von Kommission und Regulierungsbehörden auf den Bau von grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen zur Beseitigung von Engpässen innerhalb des Verbundnetzes.
Zugleich billigte der Rat "Schlussfolgerungen" zum weiteren Ausbau der
erneuerbaren Energien in den 25 EU-Ländern. Demnach sollen erneuerbare
Energien stärker als bisher für Heizung und Kühlung verwendet
werden. Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission, einen speziellen
Aktionsplan zur Nutzung von Biomasse zu entwickeln. Im kommenden Jahr wird
die EU-Kommission einen umfassenden Bericht zur bisherigen Entwicklung
der erneuerbaren Energien sowie einen Vorschlag für europäische
Ausbauziele über 2010 hinaus vorlegen. Auf dieser Grundlage will die
EU im Jahr 2007 über die weiterführende Förderpolitik für
erneuerbare Energien und Ausbauziele bis zum Jahr 2020 beschließen.