August 2006 |
060804 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur hat am 29. August die ersten beiden Entgeltgenehmigungen
für Gasnetzentgelte nach за23a EnWG erteilt.
Sie betreffen die beiden Verteilnetzbetreiber E.ON Thüringer Energie AG
und E.ON Mitte AG. Von den Kosten, die beide Unternehmen geltend machten, wurden
9,5 bzw. 11 Prozent nicht anerkannt. Die E.ON Thüringer Energie AG beliefert
ca. 110.000 Haushalts- und Gewerbekunden. Die E.ON Mitte AG versorgt ca. 95.000 Letztverbraucher
in den Bundesländern Hessen, Niedersachsen und Thüringen.
"Da die Gasnetzentgelte bisher keiner Kostenkontrolle unterlagen, konnten die
Entgelte weitgehend frei festgelegt werden", erläuterte der Präsident
der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. "Mit dem neuen EnWG bestimmt der Gesetzgeber,
dass die Bundesnetzagentur lediglich Kosten anerkennt, die sich auch im Wettbewerb
einstellen würden." In der jetzigen Prüfungsrunde habe die Bundesnetzagentur
nur einige, aber zentrale Prüfungsschwerpunkte bilden können. Dabei sei
sie auf nicht plausible Bewertungen und Kostenansätze gestoßen, die nach
den Grundsätzen der gesetzlichen Vorgaben nicht anerkennungsfähig sind.
Kürzungen der Netzkosten hätten sich insbesondere aus der Prüfung des
Sachanlage- und Umlaufvermögens, der Eigenkapitalverzinsung sowie der kalkulatorischen
Gewerbesteuer ergeben. Die genehmigten Entgelte gelten bis zum 31. März 2008.