April 2009

090417

ENERGIE-CHRONIK


Gericht wertet "Lustreisen" als Vorteilsannahme und Untreue

Im Prozeß gegen vierzehn kommunale Amtsträger, die sich von Energiekonzernen zu "Lustreisen" einladen ließen, hat das Amtsgericht Gummersbach am 27. April auch die restlichen vier Verfahren abgeschlossen. Im Unterschied zu den zehn Verfahren, die im Januar gegen Zahlung von Bußgeldern in der doppelten Höhe der Reisekosten eingestellt wurden (090113), kam es in allen Fällen zu einer Verurteilung wegen Vorteilsannahme, Untreue oder Beihilfe zur Vorteilsannahme.

Die höchste Strafe erhielt der ehemalige Aufsichtsratschef der Gasgesellschaft Aggertal GmbH und amtierende Gummersbacher Kämmerer Klaus Matthias Blau. Wegen Vorteilsannahme in vier sowie Untreue in zwei Fällen muß er eine Geldbuße von 200 Tagessätzen zu 180 Euro leisten sowie die Reisekosten in Höhe von rund 15000 Euro zurückzahlen. Insgesamt sind das 51000 Euro.

Auf die drei anderen Angeklagten kommen Forderungen zwischen 27000 und 37000 Euro zu: Wilhelm Heikamp, Geschäftsführer der Bergischen Energie und Wasser (BEW), muß wegen sechsfacher Beihilfe zur Vorteilsannahme und Untreue in zwei Fällen 160 Tagessätze zu 150 Euro sowie Reisekosten in Höhe von rund 13000 Euro bezahlen. Hermann Opitz, ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender der BEW, büßt eine dreimalige Vorteilsannahme mit 160 Tagessätzen zu 150 Euro und Reisekostenrückzahlung von Höhe von rund 11000 Euro. Für den BEW-Geschäftsführer Günther Schibbe lautete das Urteil auf 90 Tagessätze zu 100 Euro und 18000 Euro Reisekostenerstattung wegen sechsfacher Beihilfe zur Vorteilsannahme und Untreue in zwei Fällen.

Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Da die Verteidigung Berufung angekündigt hat, werden die "Lustreisen" demnächst das Landgericht beschäftigen.

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