Juni 2009

090611

ENERGIE-CHRONIK


RWE lockte 100.000 Gaskunden in die Festpreis-Falle

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zahlen rund 100.000 Gasverbraucher überhöhte Preise, weil sie sich im Herbst 2008 auf das Festpreis-Angebot "RWE Erdgas 2011" eingelassen haben. Die Regionalversorger des Konzerns hatten damals die Gaspreise um bis zu 29 Prozent erhöht. Zugleich boten sie den gebeutelten Kunden den Abschluß eines Vertrags an, der ihnen bis September 2011 die Verschonung vor weiteren Preiserhöhungen garantierte (080704).

Mit dem Festpreis-Angebot nutzte RWE geschickt die Ängste vor einem noch stärkeren Gaspreisanstieg. Das extreme Preisniveau entstand aber lediglich dadurch, daß der Gaspreis willkürlich an den Ölpreis gekoppelt ist und dessen Schwankungen mit mehrmonatiger Verzögerung nachvollzieht. Die Preise für Rohöl fielen bereits seit August 2008 wieder und sanken bis Ende des Jahres auf einen schon lange nicht mehr erreichten Tiefstand. Insofern war zum Zeitpunkt des RWE-Festpreisangebots bereits absehbar, daß auch die Gaspreise wieder sinken würden. Zumindest den Fachleuten bei RWE mußte deshalb klar sein, daß die Preisgarantie im Grunde eine Hochpreis-Garantie war, mit der sie die Verbraucher noch mehr schröpfen würden als dies ohnehin schon der Fall war.

Die Verbraucherzentrale rät den Kunden, die sich von RWE über den Tisch gezogen fühlen, ihren Festpreis-Vertrag mit einer formaljuristischen Begründung zu widerrufen: Der Lauf der Widerrufsfrist habe noch nicht begonnen, da die RWE-Versorger in der Widerrufsbelehrung lediglich eine Postfachadresse angegeben hätten, was nach § 14 Abs.4 BGB-Info-Verordnung nicht den Vorschriften für eine ladungsfähige Anschrift entspreche. Außerdem habe ein Teil der Kunden vom Versorger keine Auftragsbestätigung erhalten. Diese könnten sich dann auf einen fehlenden Vertragsabschluß berufen und bräuchten das Gas höchstens zu den momentan günstigen allgemeinen Preisen zu bezahlen. Für den Fall, das RWE den Widerruf nicht akzeptiert, sollen die Kunden Schadenersatzansprüche ankündigen und dies damit begründen, daß inzwischen sogar die relativ ungünstigen allgemeinen Preise in der Grundversorgung erheblich unter dem Preis nach dem Vertrag "RWE Erdgas 2011" liegen.

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