September 2010 |
100905 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesregierung will den Netzbetreibern künftig die "unmittelbare Anrechnung der Kosten für den Netzausbau" sowie eine "verbesserte Rendite für die Errichtung eines Overlay-Netzes und den Einsatz innovativer Technologien" gewähren. Dies ergibt sich aus dem Kapitel D ihres "Energiekonzepts" (100902), das mit "Leistungsfähige Netzinfrastruktur für Strom und Integration erneuerbarer Energien" überschrieben ist. Die Regierung gibt damit dem beharrlichen Drängen der Lobby nach, die seit längerem über angeblich zu niedrige Garantie-Renditen lamentiert.
Die Bundesnetzagentur gewährt den Netzbetreibern derzeit eine Eigenkapitalverzinsung der Istkosten von 7,56 Prozent auf alte und von 9,29 Prozent auf neue Stromnetze (080710). Das ist wesentlich mehr, als ursprünglich vorgesehen war (080510). Dennoch beklagen sich die Betreiber, die aus den Bereichen Erzeugung und Vertrieb noch höhere Profite gewohnt sind, über eine angeblich unzureichende Verzinsung des Eigenkapitals (090309). "Die Energiewirtschaft jammert auf höchstem Niveau, weil sie aus einer Monopolwelt kommt", meinte dazu der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. "An solche Renditen ist zurzeit in vielen wettbewerbsintensiven Branchen gar nicht zu denken." (100502)
Die höheren Gewinne der Netzbetreiber werden die Verbraucher über die Strompreise bezahlen müssen. Die Bundesregierung wird sie jedoch im Zuge ihrer angekündigten "Informationsoffensive" zum Netzausbau (100903) sicher als notwendige Kosten für den Aufbau einer regenerativen Energieversorgung ausgeben.
Im Zuge der Lobby-Kampagne veröffentlichte der Netzbetreiber Amprion (RWE-Transportnetz) am 14. September ein Studie des Bremer Energie-Instituts. Sie belegt angeblich, daß die Bedingungen für Netzinvestitionen nicht attraktiv sind. Ein besonderes Investitionshemmnis sei der übliche Istkostenansatz, da er einen "Zeitverzug bei der Refinanzierung von Netzausbauinvestitionen im Übertragungsnetz" bewirke. In der Tat wäre es für die Netzbetreiber günstiger, die von der Bundesnetzagentur eingeräumten hohen Renditen bereits als Plankosten geltend machen zu können. Mit der geplanten "unmittelbaren Anrechnung der Kosten für den Netzausbau" erfüllt ihnen die Bundesregierung nun auch diesen Wunsch, zusätzlich zur nochmals "verbesserten Rendite für die Errichtung eines Overlay-Netzes".