Februar 2012 |
120213 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 16. Februar bei der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris eine Schiedsklage gegen die Electricité de France (EDF) eingereicht. Sie will sich damit die Möglichkeit sichern, den im Dezember 2010 vereinbarten Kaufpreis von 4,67 Milliarden Euro für das Aktienpaket der EDF an der Energie Baden-Württemberg (EnBW) nachträglich anzufechten (101201). Wie das Finanzministerium mitteilte, erfolgte dieser Schritt "zur Vermeidung von Rechtsnachteilen für das Land", weil am 17. Februar die vertraglich vereinbarte Verjährungsfrist abgelaufen wäre.
Die neue Landesregierung aus Grünen und SPD ist der Ansicht, daß ihre Vorgängerin unter Ministerpräsident Mappus (CDU) der EDF einen zu hohen Preis für deren EnBW-Aktien gezahlt hat. In diesem Fall könnte der über dem Marktpreis liegende Betrag als eine nach EU-Recht verbotene Beihilfe staatlicher Stellen angesehen werden. Mit der Klage vor dem Schiedsgericht will sie zum einen feststellen lassen, ob der Kaufpreis tatsächlich überhöht war. Zum anderen beantragt sie, daß ihr die EDF die eventuelle Differenz zum Marktpreis zurückzahlt.
Das Verfahren vor dem Schiedsgericht ist nicht öffentlich. Für die Landesregierung klagt die Neckarpri GmbH, die von der Regierung Mappus eigens für den Erwerb der EnBW-Anteile gegründet wurde. Ihr Kontrahent ist die Electricité de France International S.A. (EDFI).