Mai 2012

120505

ENERGIE-CHRONIK


Bundestag verbessert Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

Der Bundestag hat die Vergütungen für KWK-Strom weiter verbessert. Am 24. Mai verabschiedete er die zweite größere Novellierung des seit 2002 geltenden "Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung – KWKG" (020101). Sie gewährt in § 7 je nach Leistungsklasse und Typ der Anlage Zuschüsse zwischen 1,8 und 5,41 Cent pro Kilowattstunde. Die Vergütungen verbessern sich damit für alle Anlagenklassen um 0,3 Cent/kWh.

Für Kleinanlagen kann der Zuschlag vorab ausgezahlt werden

In die Förderung einbezogen wird nun auch die Nachrüstung von Kondensationskraftwerken zu KWK-Anlagen sowie der Neubau von Wärme- und Kältespeichern. Verbesserte Regelungen gibt es ferner für die Modernisierung von KWK-Anlagen sowie den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen. Betreiber sehr kleiner KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis zu 2 Kilowatt können sich den Zuschlag von 5,41 Cent/kWh für die Dauer von 30.000 Vollbenutzungsstunden vorab auszahlen lassen, was maximal 3.246 Euro entspricht. Damit soll der Absatz von "Mikro-Heizkraftwerken" und Brennstoffzellen zur häuslichen Wärmeversorgung (110212) stimuliert werden.

Bonus soll Mehrkosten durch Erwerb von Emissionszertifikaten ausgleichen

Soweit neue KWK-Anlagen unter das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz fallen, erhalten sie einen um weitere 0,3 Cent/kWh erhöhten Zuschlag als Ausgleich für die ab 2013 entstehenden Mehrkosten (110805). Diese Regelung soll vor allem Stadtwerken zugute kommen. Sie ersetzt das zeitweilig erwogene Förderungsprogramm für Kraftwerksbetreiber mit einem Marktanteil von unter fünf Prozent, dessen Anwendung problematisch wäre (111104). Die EU-Kommission würde ein solches Programm ohnehin nur genehmigen, wenn die dadurch entstehenden CO2-Emissionen mittels der umstrittenen CCS-Technik (110901) abgeschieden und abgespeichert werden.

Deckelung bei 750 Millionen Euro bleibt

Die bei der ersten Novellierung 2008 (080302) eingeführte Deckelung der Förderung bei insgesamt 750 Millionen Euro jährlich wird beibehalten. Diese Grenze dürfte aber auch jetzt noch nicht erreicht werden, obwohl die von der Bundesregierung geschätzte Mehrbelastung von rund 100 Millionen Euro vermutlich zu niedrig gegriffen ist. Nach letzten verfügbaren Zahlen beliefen sich 2009 die Gesamtkosten der Umlage auf 486 Millionen Euro. Für Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch unter 100.000 Kilowattstunden ergab sich daraus eine Belastung von rund 0,23 Cent/kWh. Größere Verbraucher zahlen dagegen nur 0,05 Cent/kWh. Wenn es sich dabei um Unternehmen des Produzierenden Gewerbes handelt, ermäßigt sich der Betrag auf 0,025 Cent/kWh. Wie aus dem jüngsten Jahresbericht der Bundesnetzagentur hervorgeht, belief sich der Anteil der KWK-Umlage am Strompreis für Haushaltskunden im vergangenen Jahr auf 0,2 Prozent.

Opposition verlangt weitergehende Fördermaßnahmen

Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag erfolgte mit den Stimmen der Regierungsmehrheit aus Union und FDP. Nach Ansicht der Opposition hätte die KWK-Förderung noch wesentlich mehr verbessert werden müssen. SPD und Linke enthielten sich deshalb. Die Grünen lehnten das Gesetz ab.

Die Grünen hatten beantragt, die KWK-Zuschläge um 0,5 Cent/kWh zu erhöhen. Die SPD wollte das in § 1 formulierte Gesetzesziel eines 25-prozentigen KWK-Anteils an der Stromerzeugung bis 2020 durch eine Erzeugungsmenge von 150 Terrawattstunden bis 2020 konkretisieren. Beide Anträge wurden abgelehnt. Bereits im Ausschuß gescheitert war ein Antrag der Linken, einen "Flexibilitätsbonus" in Höhe von 2 Cent pro Kilowattstunde einzuführen. Damit sollte ein Anreiz entstehen, flexible Kapazitätsanteile von KWK-Anlagen nach dem "Schwarmstromprinzip" zu bündeln und für den Ausgleich von Lastschwankungen einzusetzen.

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