Januar 2013

130102

ENERGIE-CHRONIK


Altmaier will EEG-Umlage begrenzen und Vergütungen für Neuanlagen zeitweilig aussetzen

Bundesumweltminister Peter Altmaier hat am 28. Januar den "Vorschlag zur Einführung einer Strompreis-Sicherung im EEG" vorgelegt. Er sieht vor, die EEG-Umlage bis 2014 auf dem derzeit erreichten Stand von 5,28 Cent pro Kilowattstunde einzufrieren und danach den Anstieg auf jährlich maximal 2,5 Prozent zu begrenzen. Durch zeitweilige Aussetzung der Vergütung neuer Anlagen und andere Maßnahmen sollen die Ausgaben den beschränkten Mitteln angepaßt werden.

Es geht vor allem um ein wahltaktisches Manöver

Die entsprechenden Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden und zum 1. August in Kraft treten. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist fraglich, dürfte aber in Altmaiers Kalkül keine entscheidende Rolle spielen. Sein Vorschlag zielt offenbar darauf, die schwarz-gelbe Koalition – und insbesondere die Union – angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen in eine bessere Position zu bringen. Mit ziemlicher Sicherheit wird nämlich kurz vor der Wahl am 22. September ein weiterer kräftiger Anstieg der EEG-Umlage bekanntwerden (deren Höhe für das Jahr 2014 offiziell bis 15. Oktober veröffentlicht werden muß). Mit dem Einfrieren der EEG-Umlage wäre dieses Risiko gebannt. Alternativ böte sich der schwarz-gelben Koalition die Möglichkeit, eine weitere Steigerung der EEG-Umlage der Opposition anzulasten, falls es dieser gelingen sollte, Altmaiers Gesetzgebungsvorschlag über den Bundesrat zu verhindern.

Die Opposition würde so in eine Art Zwickmühle gebracht. Zugleich könnte die schwarz-gelbe Koalition mit der Fokussierung auf die EEG-Umlage von anderen Faktoren ablenken, die den Strompreis belasten und die Kosten ihrer ziemlich konzeptionslosen "Energiewende" einseitig auf die Kleinverbraucher abwälzen. Hier wären vor allem die klammheimlich beschlossene Befreiung der Großverbraucher von den Netzentgelten (120404) und die neue Offshore-Haftungsregelung (121103) zu nennen. Auch die weitgehende Befreiung der Industrie von der Stromsteuer (121104) stellt eine einseitige Begünstigung dar.

Sonderabgabe für Bestandsanlagen wird als "Energie-Soli" bezeichnet

Kernpunkt von Altmaiers Vorschlag ist, den Vergütungsanspruch für neue Anlagen solange zu suspendieren, bis das limitierte EEG-Konto die dafür notwendigen Mittel hergibt. In dem Papier wird das so umschrieben: "Der Zubau von neuen EEG-Anlagen bleibt möglich, allerdings müssen die Investoren damit rechnen, daß die Zahlung der Einspeisevergütung ab Inbetriebnahme für eine bestimmte Anzahl von Monaten ausgesetzt wird, bis das EEG-Konto wieder ausgeglichen ist."

Eher flankierende Bedeutung haben drei weitere Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, daß das EEG-Konto trotz des auf jährlich 2,5 Prozent begrenzten Anstiegs etwas stärker aufgefüllt wird. Zum einen soll der Kreis der stromintensiven Unternehmen, die als "privilegierte Letztverbraucher" weitgehend von der EEG-Umlage befreit sind, etwas eingeschränkt werden. Ferner sollen Eigenstromerzeugung bzw. der Eigenstromverbrauch mit einer "Mindestumlage" belastet und die Betreiber von Bestandsanlagen zur Zahlung einer befristeten Sonderabgabe verpflichtet werden.

Wie schon das "Zehn-Punkte-Programm", das Altmaier im August vorlegte (120910), ist der jetzt präsentierte Gesetzgebungsvorschlag auch in der Diktion stark propagandistisch gefärbt. So spricht er verharmlosend davon, "den Zahlungsbeginn der Einspeisevergütung für Neuanlagen zu flexibilisieren". Mit der Belastung der Eigenstromerzeugung will er "eine weitere Entsolidarisierung bestimmter Stromverbraucher verhindern". Aus der befristeten Sonderabgabe für Bestandsanlagen wird ein "Energie-Soli". Es handele sich hierbei um "eine geringe und vertretbare Vergütungskürzung", die nicht im Widerspruch zum Vertrauensschutz stehe, den das EEG mit der zwanzigjährigen Garantie der Einspeisungsvergütungen gewährt.

Beifall von BDEW und Verbraucherverband

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) lehnte Altmaiers Vorschlag strikt ab, weil er den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv bremse, den Investoren die Planungssicherheit nehme und den Vertrauensschutz für Bestandsanlagen untergrabe. Ähnlich negativ war das Echo bei Oppositionsparteien und Umweltverbänden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sprach dagegen von einem mutigen Schritt in die richtige Richtung, der in der nächsten Legislaturperiode mit einer grundlegenden Reform des EEG fortgesetzt werden müsse. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte Altmaiers Vorschlag ebenfalls, weil er ein "klares politisches Signal an die Verbraucher" sei.

Ein Defizit von 2,7 Milliarden belastet schon jetzt die EEG-Umlage 2014

Die EEG-Umlage ist mit Beginn des Jahres 2013 um fast die Hälfte auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde gestiegen (121001). Schon im November hatten die vier Übertragungsnetzbetreiber eine weitere Erhöhung für 2014 prognostiziert (121122). Inzwischen stellten sie bei der Bilanzierung des EEG-Kontos 2012 einen Fehlbetrag von 2,7 Milliarden Euro fest. Hauptgrund dafür war, daß der obligatorische Verkauf des EEG-Stroms über die Börse wegen der gesunkenen Spotmarktpreise (120806) lediglich 2,9 anstelle der erhofften 4,9 Milliarden Euro erbracht hat. Damit ist die Berechnungsgrundlage des für 2013 geltenden Satzes der EEG-Umlage hinfällig und eine weitere Erhöhung der Umlage im Jahr 2014 unvermeidbar geworden.

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