Juli 2013

130706

ENERGIE-CHRONIK


 


Der Photovoltaik-Zubau hat sich im ersten Halbjahr deutlich abgeschwächt und dürfte 2013 zum ersten Mal innerhalb des vorgesehenen Korridors bleiben. Die Berechnung der ab 1. August geltenden Einspeisungsvergütungen berücksichtigt aber den Zeitraum von Juli 2012 bis Juni 2013 und damit den wesentlich höheren Zubau des zweiten Halbjahres 2012.

Quelle:Bundesnetzagentur

Neuregelung greift: Solarboom läßt nach

Der Zubau an Photovoltaik-Anlagen, der seit 2009 jährlich zwischen 7,4 und 7,6 Gigawatt betrug (130203), wird in diesem Jahr nur etwa halb so groß sein. Bis einschließlich Juni wurden 1,8 GW neu installiert. Hochgerechnet auf das ganze Jahr entspräche das ungefähr 3,6 GW. Da im zweiten Halbjahr eher mit einem weiteren Absinken zu rechnen ist, dürfte die Bandbreite des 2012 eingeführten Zubau-Korridors, die gemäß § 20a Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zwischen 2,5 und 3,5 GW beträgt, in diesem Kalenderjahr erstmals eingehalten werden.

Wie die Bundesnetzagentur am 31. Juli mitteilte, ergibt sich nach den Vorschriften in § 20a und § 20b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dennoch für die Monate August, September und Oktober erneut eine erhöhte monatliche Absenkung der Einspeisungsvergütung, weil der Korridor nach oben überschritten wurde. Maßgeblich für die Berechnung ist nämlich nicht das Kalenderjahr, sondern die von Juli 2012 bis Juni 2013 installierte Leistung. Daraus ergibt sich dann ein Zubau von 4,99 GW bzw. eine Überschreitung des Zubau-Korridors nach oben um 1,49 GW. Nach § 20b Abs. 8 EEG hat dies zur Folge, daß ab 1. August 2013 die reguläre Degression um 0,8 auf 1,8 Prozent erhöht wird, wie das schon in den vorangegangenen drei Monaten der Fall war (siehe untenstehende Grafik).

 


Das im Juli 2012 in Kraft getretene EEG setzte die Einspeisungsvergütungen für die einzelnen Anlagen-Kategorien rückwirkend zum 1. April mit 19,5, 18,5, 16,5 und 13,5 Cent pro Kilowattstunde fest. Diese Sätze sinken seitdem monatlich um jeweils 1 Prozent. Für den Zeitraum ab November 2012 sieht das EEG jedoch zusätzliche Absenkungen vor, sofern die Obergrenze des vorgesehenen Zubau-Korridors zwischen 2,5 und 3,5 GW nicht eingehalten wird. So ergaben sich die erhöhten prozentualen Absenkungen, die am oberen Rand dieser Grafik vermerkt sind. Bei Nichteinhaltung der Untergrenze hätte es entsprechende Abschläge von der regulären monatlichen Absenkung gegeben.

Quelle: EEG/Bundesnetzagentur

"Photovoltaik-Zubau kann nicht länger als Kostentreiber gesehen werden"

Obwohl die Neuregelung des EEG rückwirkend zum 1. April 2012 erfolgte (120602), wurde im vergangenen Jahr noch keine Abschwächung, sondern vielmehr ein neuer Zubau-Rekord verzeichnet (130203). Offenbar war dies vor allem auf Großprojektierer und Investmentgesellschaften zurückzuführen, die ihre Solarparks noch zu möglichst hohen Einspeisungsvergütungen ans Netz bringen wollten. Leidtragende waren private PV-Interessenten und Energiegenossenschaften, denen der durch die Großprojektierer ausgelöste Boom bis in die zweite Hälfte des Jahres 2013 eine über der regulären Degression von 1 Prozent liegende Kürzung der Einspeisungsvergütungen bescherte. Eine im "Bürgerenergiewendesegment" tätige PV-Firma berichtet, daß deshalb neunzig Prozent ihrer Aufträge storniert worden seien.

Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) nahm die verspätet erreichte Trendumkehr dennoch zum Anlaß einer Erfolgsmeldung: Der Zubau kehre damit wieder auf den vorgesehenen Pfad zurück, nachdem die EEG-Novellierungen der Vorjahre (110603, 110201, 100701, 080601) weitgehend wirkungslos geblieben seien. Trotz des Rückgangs sei er aber noch immer beachtlich und liege "voll im Zielkorridor der Energiewende".

Die durch neue PV-Anlagen entstehenden Kosten haben sich nach Angaben des Bundesumweltministeriums seit 2010 um rund 85 Prozent verringert. Zum Beispiel belaufen sie sich in diesem Jahr voraussichtlich auf nur noch rund 300 Millionen Euro, während es im Jahr 2010 rund 2,2 Milliarden Euro waren. Die daraus resultierende Belastung des Strompreises werde voraussichtlich unter 0,1 Cent pro Kilowattstunde liegen. Außerdem würden neue Anlagen zunehmend zum Zwecke des Eigenverbrauchs von Strom installiert, was die EEG-Umlage zusätzlich entlaste. Der Photovoltaik-Zubau könne damit nicht länger als Kostentreiber für den Anstieg der EEG-Umlage gesehen werden. Derzeit betrage die Nennleistung aller in Deutschland installierten PV-Anlagen 34 Gigawatt. Da nach der neuen gesetzlichen Regelung die Förderung bei Erreichen von 52 Gigawatt ausläuft, sei davon auszugehen, dass die photovoltaische Stromerzeugung ab 2017/2018 ganz ohne EEG-Einspeisevergütungen marktfähig sein werde.

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