Februar 2015

150208

ENERGIE-CHRONIK


 

 

Im vergangenen Jahr wies das EEG-Konto erstmals durchgehend schwarze Zahlen auf (in dieser Grafik sind sie blau).

EEG-Konto so gut gefüllt wie noch nie

Das seit 2010 geführte EEG-Konto wies Ende Januar einen Überschuß von 3,5 Milliarden Euro auf. Das war ein absoluter Höchststand, der noch nie erreicht wurde. In den den fünf Jahren zuvor wurde zu diesem Zeitpunkt sogar ein durchschnittlicher Fehlbetrag von 1,6 Milliarden Euro verzeichnet (siehe Grafik 1).

Den bisherigen Erfahrungen zufolge ist bis Frühjahr mit einem weiteren Anstieg zu rechnen, und auch dann werden die bis zum Jahresende einsetzenden Mehrbelastungen kaum zu einem Defizit führen. Es sieht demnach so aus, als ob die EEG-Umlage, die für 2105 nur minimal von 6,24 auf 6,17 Cent/kWh reduziert wurde (141006), noch stärker hätte abgesenkt werden können. Freilich bleibt abzuwarten, wieweit der überaus starke Zubau an Windkraft-Kapazitäten im Vorjahr (150106) die EEG-Förderung beanspruchen wird. Der Photovoltaik-Zubau hat sich dagegen deutlich abgeschwächt (150107).

Der Rückgang der EEG-Gesamtausgaben, der im Jahr 2013 erstmals zu verzeichnen war (140103) und dem eine verminderte Einspeisung zugrundelag (141006), hat sich nicht fortgesetzt. Mit 21,51 Milliarden Euro erreichten diese Kosten 2014 einen neuen Höchststand, dem allerdings Einnahmen aus der EEG-Umlage in Höhe von 22,39 Milliarden Euro gegenüberstanden. Hinzu kamen die Einnahmen aus dem von den Übertragungsnetzbetreibern vorgenommenen Verkauf von EEG-Strom an der Börse mit 1,63 Milliarden Euro.

Die Einnahmen aus dem Zwangsverkauf des EEG-Stroms an der Börse hatten 2011 noch 4,44 Milliarden Euro erreicht. Seitdem gehen sie stark zurück. Der Grund dafür ist die zunehmende Umstellung der EEG-Förderung von der hergebrachten Einspeisungsvergütung auf die Zahlung von "Marktprämien" für die sogenannte Direktvermarktung (siehe Grafik 2). Die Direktvermarktung wurde mit dem seit 2012 geltenden EEG als Wahlmöglichkeit eingeführt (110603). Die seit August 2014 geltende Fassung macht sie für größere Anlagen sogar zur Pflicht (140601).

 

 

 

Europäischer Gerichtshof soll entscheiden, ob EEG als "Beihilfe" gesehen werden kann

Die Bundesregierung hat das 2014 novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorsorglich der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt und von dieser den Bescheid erhalten, daß es beihilferechtlich nicht zu beanstanden sei (140704). Dennoch will sie nun vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) klären lassen, ob das EEG überhaupt als "Beihilfe" im Sinne des EU-Rechts gesehen werden kann. Am 2. Februar erhob sie deshalb Klage gegen den Beschluß vom 25. November 2014, mit dem die EU-Kommission zwar die aufgrund des EEG 2012 gezahlten Förderungen für vereinbar mit dem EU-Beihilferecht erklärte, aber darauf beharrte, daß das EEG grundsätzlich eine Beihilfe darstelle und daß die Bundesregierung deshalb verpflichtet gewesen sei, das Vorgänger-EEG in Brüssel zur Genehmigung vorzulegen (140704).

Die Kommission hatte am 18. Dezember 2013 ein Beihilfeverfahren wegen des alten EEG eröffnet. Sie bezweifelte dabei insbesondere die Vereinbarkeit der Ermäßigungen für stromintensive Unternehmen mit dem Beihilferecht. Sie stellte aber auch die ganze EEG-Förderung in Frage, indem sie einer 2001 ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach das EEG keine staatliche Beihilfe darstellt, die weitere Gültigkeit absprach. Dieses Urteil, das vom E.ON-Vorgänger PreussenElektra erstritten wurde, habe auf einer Abnahmeverpflichtung für den EEG-Strom beruht. Mit der Änderung des EEG-Abrechnungsverfahrens bzw. dem Zwangsverkauf des Stroms über die Börse sei diese Abnahmeverpflichtung entfallen (131202).

Gegen den Eröffnungsbeschluß vom Dezember 2013 hatte die Bundesregierung am 28. Februar 2014 ebenfalls Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben. Staatssekretär Rainer Baake vom Bundeswirtschaftsministerium unterstrich damals, daß die Klage zur Fristenwahrung eingereicht worden sei. Sie diene allein der Wahrung der Rechtsposition Deutschlands, "falls es wider Erwarten nicht gelingen sollte, zu einer zielführenden Lösung im Dialog mit der EU-Kommission zu gelangen".

Nachdem die EU-Kommission an ihrer Sichtweise festhält, will die Bundesregierung mit ihren Klagen nun "die grundsätzliche und rein formale Rechtsfrage klären, ob das Erneuerbare-Energien-Gesetz dem EU-Beihilferegime unterliegt". Sie vertritt weiterhin die Auffassung, daß dies nicht der Fall ist. Mit einer Entscheidung der Luxemburger Richter sei aber voraussichtlich erst in vier Jahren zu rechnen.

 

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