Juli 2015

150709

ENERGIE-CHRONIK


Prokon-Gläubiger entscheiden sich für Genossenschaft

Die Gläubigerversammlung der Prokon Regenerative Energien GmbH entschied sich am 2. Juli mit großer Mehrheit für die Fortführung des Unternehmens als Genossenschaft. Alternativ hatte der Insolvenzverwalter die Übernahme des Unternehmens durch die Energie Baden-Württemberg (EnBW) vorgeschlagen, die bereit war, dafür 550 Millionen Euro auszugeben und sogar mit einer Anzeigenkampagne um die Zustimmung der rund 75.000 Kleinanleger geworben hatte (150507). Nach der klaren Entscheidung für die Genossenschaftslösung wurde über das EnBW-Angebot nicht mehr abgestimmt.

Bei der Versammlung in der Hamburger Messe waren die Gläubiger mit Forderungen von insgesamt 1,056 Milliarden Euro vertreten. Davon votierten 843 Millionen Euro oder rund achtzig Prozent für die Genossenschaft. Das vom Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband für notwendig erachtete Limit von 660 Millionen Euro wurde somit deutlich überschritten. Nach der gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans wurde das Insolvenzverfahren Ende Juli aufgehoben. Damit kann nun die Umwandlung des Windkraftanlagen-Betreibers in eine Genossenschaft erfolgen.

Der EnBW-Vorstandsvorsitzende Frank Mastiaux bedauerte die Entscheidung der Gläubigerversammlung, bekundete aber auch "großen Respekt für die Verbundenheit der Genußrechtsinhaber mit Prokon, die darin zum Ausdruck kommt".

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