März 2016 |
160313 |
ENERGIE-CHRONIK |
In der Auseinandersetzung um die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (160102) verlangt die Windbranche "ein stabiles jährliches Ausschreibungsvolumen von 2.500 MW netto für Windenergie an Land". Sie wendet sich damit gegen die Absicht, diesen Sektor der EEG-Förderung prinzipiell als Restgröße zu behandeln, für die nur noch jener Teil des geplanten Erneuerbaren-Ausbaues ausgeschrieben wird, den andere Arten der regenerativen Stromerzeugung nicht abdecken (160101).
"Wir befürchten strukturelle Verwerfungen in der gerade auch international erfolgreichen deutschen Windindustrie", hieß es in einer Presseerklärung des Bundesverbands Windenergie (BWE) vom 2. März. Die Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen werde damit durch weitere Unsicherheiten belastet. Die vorgeschlagene Formel zur Mengensteuerung würde bei landgestützten Windkraftanlagen voraussichtlich zu stark schwankenden Ausschreibungsmengen auf niedrigem Niveau führen und viele Investitionsentscheidungen verhindern.
Ferner verlangte der BWE eine Erhöhung der vorgesehenen Ausschreibungsmengen für Offshore-Windkraft von jährlich 800 auf 900 MW. Auch damit schließt er sich dem "Wismarer Appell" an, den die Ministerpräsidenten der fünf norddeutschen Bundesländer im Januar veröffentlichten (160101).
In seinem Eckpunktepapier zur EEG-Novelle hat das Bundeswirtschaftsministerium zwar eine Mindestausschreibungsmenge von 2.000 MW für Wind an Land vorgesehen, um die Befürchtung der Branche zu entkräften, daß sie bei der Verteilung des EEG-Kuchens zu kurz kommen könnte. In dem Gesetzentwurf, der seit Anfang März regierungsintern abgestimmt wird, ist diese Zahl aber nicht enthalten. Auf Betreiben der Unionsfraktion wurde sie durch "XXX" ersetzt und damit offen gelassen.