Oktober 2017 |
171003 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bei der dritten Ausschreibung für Solarstrom-Anlagen ist der durchschnittliche
Zuschlagswert noch weiter gesunken. Wie die Bundesnetzagentur am 16. Oktober
mitteilte, betrug er nur noch 4,91Cent pro Kilowattstunde gegenüber 5,66
Cent/kWh in der vorherigen Runde. Der niedrigste Zuschlagswert lag bei 4,29
Cent/kWh, der höchste betrug 5,06 Cent/kWh.
Für die dritte Ausschreibungsrunde waren insgesamt 110 Gebote bei der Bundesnetzagentur
eingegangen. Sie hatten ein Umfang von 754 Megawatt. Damit war das Ausschreibungsvolumen
von 200 Megawatt erneut mehrfach überzeichnet. Die durchschnittliche Gebotsgröße
betrug 6,9 Megawatt. Insgesamt wurden 20 Zuschläge für Gebote in einem
Umfang von 222 Megawatt erteilt.
Sieben Gebote hatten einen Umfang von jeweils über 20 MW. Damit lagen sie über der für Freiflächenanlagen zulässigen Größe von 10 MW. Sie bezogen sich aber auf "sonstige bauliche Anlagen", etwa solchen zur Kies- und Sandgewinnung. Nach der alten Fassung des EEG hätten sie wie Freiflächen keinen Anspruch auf Förderung gehabt. Im EEG 2017 fallen sie indessen nicht unter den § 37 Abs. 3 , der die Gebotsmenge lediglich für Freiflächenanlagen auf 10 MW beschränkt. Drei von diesen sieben sehr großen Geboten konnten deshalb einen Zuschlag erhalten.
Neben diesen Geboten waren vor allem Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in "benachteiligten Gebieten" gemäß dem § 37c erfolgreich, den bisher nur Baden-Württemberg und Bayern für den Erlaß entsprechender Landesregelungen genutzt haben. Zwölf dieser Gebote im Umfang von insgesamt 45 Megawatt betrafen Acker- und Grünlandflächen in Bayern. Damit war das für dieses Bundesland bestehende Kontingent von 30 Zuschlägen im Jahr für solche Projekte ausgeschöpft, so daß vier weitere Gebote keinen Zuschlag erhalten konnten.