Februar 2017

170207

ENERGIE-CHRONIK


 

Bei den bisher sechs Pilot-Ausschreibungen für Solarparks auf Freiflächen (1 - 6) haben sich die durchschnittlich notwendigen Förderkosten fortlaufend verringert. Dieser Trend hat sich nun auch bei der ersten regulären Ausschreibung nach dem EEG 2017 fortgesetzt. Zugleich gingen sämtliche Zuschläge wiederum ausschließlich an juristische Personen. Privatpersonen sind offensichtlich nicht in der Lage oder willens, in dieser Profi-Liga mitzuspielen. Für sie gibt es weiterhin die herkömmliche Einspeisevergütung bzw. die "Marktprämie" in Cent pro erzeugter Kilowattstunde, sofern die Nennleistung der Solaranlage nicht mehr als 100 bzw. 750 kWp beträgt (siehe 170206).

6,58 Cent/kWh Förderhöhe bei der ersten regulären Ausschreibung für Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur hat am 8. Februar in der ersten regulären Ausschreibung für Solaranlagen die Zuschläge vergeben. Dabei betrug die durchschnittliche Förderhöhe 6,58 Cent pro Kilowattstunde, bei einer Spannbreite zwischen 6,00 und 6,75 Cent/kWh. Die sukzessive Verringerung der Förderkosten, die bei den bisher sechs Pilot-Ausschreibungen zu verzeichnen war, hat sich damit fortgesetzt (siehe Grafik). Das Ausschreibungsvolumen von 200 MW wurde deutlich überzeichnet: Die Anzahl der eingegangenen Gebote (97) war mehr als doppelt so groß wie die der erteilten Zuschläge (38).

Die Ausschreibung war am 12. Dezember 2016 bekanntgegeben worden. Sie erfolgte erstmals auf Grundlage des seit Jahresanfang geltenden EEG 2017, das die Förderung von Solaranlagen mit einer Leistung ab 750 Kilowatt generell nur noch über solche Ausschreibungsverfahren ermöglicht (160702). Damit konnten auch Bewerber teilnehmen, die ihre Anlagen auf oder an Gebäuden errichten wollten. Von den 38 Zuschlägen gingen neun an solche Projekte. Die bisher sechs Pilot-Ausschreibungen erfolgten dagegen aufgrund einer Anfang 2015 erlassenen Verordnung, die auf Freiflächen-Anlagen beschränkt ist und bis Ende 2017 die Ausschreibung von neun Projekten mit einer Nennleistung von insgesamt 1200 MW vorsieht (150101).

Die herkömmlichen Einspeisevergütungen bzw. "Marktprämien" für neue Solarstromanlagen werden seit 2017 nur noch für Leistungen bis 100 bzw. 750 Kilowatt gewährt. Sie sind vergleichsweise höher als die jetzt per Ausschreibung ermittelten Sätze. Seit Oktober 2015 wurden auch keine weiteren Abstriche mehr vorgenommen. Trotzdem sind die Fördersätze für die privaten Betreiber von kleineren Anlagen inzwischen so wenig attraktiv, daß der nach EEG vergütete Zubau sich seit Jahren auf Talfahrt befindet (170206).

 

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