Mai 2018 |
180512 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundesgerichtshof bestätigte am 5. Mai die Urteile, die das Landgericht Frankfurt vor zwei Jahren gegen einen Abteilungsleiter der Deutschen Bank und vier seiner Mitarbeiter verhängt hatte, weil sie den Handel mit Emissionszertifikaten zu betrügerischen Zwecken ausgenutzt hatten (160615). Der Abteilungsleiter kommt damit um eine dreijährige Gefängnisstrafe nicht herum. Für seine Mitarbeiter bleibt es bei Bewährungsstrafen zwischen ein und zwei Jahren sowie Geldbußen. Nur bei einem der insgesamt sechs Verurteilten gaben die Karlsruher Richter der Revision statt, weil die Strafkammer "eine vorsätzliche aktive Förderung der Steuerstraftaten durch diesen Angeklagten nicht hinreichend konkret genug bezeichnet" habe.
Nach den Feststellungen des Landgerichts koordinierte der Hauptangeklagte in seiner Funktion als Leiter der Abteilung CMS-Region Mitte den Handel der Deutschen Bank AG mit CO2-Zertifikaten und wurde hierbei durch die Mitangeklagten unterstützt. In der steuerbetrügerischen Leistungskette übernahm die Bank ab Sommer 2009 die Rolle des letzten inländischen Erwerbers (sog. Distributor). Sie machte so von Oktober 2009 bis Februar 2010 insgesamt 145.465.032 Euro an Umsatzsteuererstattung zu Unrecht geltend.