November 2019

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ENERGIE-CHRONIK


Höchstwert für Wind-Ausschreibungen wird auch für das ganze kommende Jahr begrenzt

Die Bundesnetzagentur hat am 25. November den Höchstwert für Ausschreibungen von landgestützten Windkraftanlagen erneut für ein ganzes Jahr mit 6,20 Cent/kWh festgelegt. Auch 2020 wird also kein Bieter einen höheren Zuschlagswert erhalten können. Die Behörde zieht damit die Konsequenzen aus der seit Oktober 2018 andauernden Unterzeichnung sämtlicher Windkraft-Ausschreibungen. Zuletzt war das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage sogar so groß, dass die wenigen Bieter allesamt von vornherein den zulässigen Höchstsatz der Förderung verlangten und auch bekamen (191010).

Das normale Verfahren zur Festlegung des Höchstwerts funktionierte schon 2018 nicht mehr

Eigentlich sind die geltenden Höchstwerte für die einzelnen Ausschreibungen nach § 36b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus den jeweils höchsten Zuschlägen der drei letzten Auktionen zu ermitteln, wobei deren Durchschnitt um acht Prozent erhöht wird. Der Gesetzgeber ging dabei allerdings ziemlich blauäugig von einer Überzeichnung der Angebote und einem entsprechenden Wettbewerb aus, der schon dafür sorgen würde, dass der durchschnittliche Zuschlagswert unter dem Höchstwert bleibt – oder ihn allenfalls dann nach oben treibt, wenn ein gestiegener, echter Kostendruck den Bietern keine andere Wahl lässt.

In der Praxis funktionierte dieses Modell aber schon 2018 nicht mehr, denn bei den vier Auktionen dieses Jahres wurde die jeweilige Ausschreibungsmenge nur in der ersten Runde noch von den Geboten übertroffen. Bei den folgenden drei Auktionen sank dann trotz geringerer Ausschreibungsmengen die Zahl der Gebote und Zuschläge, während der durchschnittliche Zuschlagswert kontinuierlich von 4,73 bis auf 6,26 Cent/kWh anstieg.

Zuschlagswerte wären deutlich höher gewesen als die Gestehungskosten von Windstrom

Schon für den Gebotstermin 1. Februar 2019 hätte sich so der Höchstwert von bisher 6,30 auf 6,80 Cent/kWh erhöht. Bei fortdauernder starker Unterzeichnung und entsprechenden Bieterverhalten wäre er bei den fünf folgenden Ausschreibungen bis Jahresende sogar auf 8,15 Cent/kWh gestiegen. Das wäre deutlich mehr gewesen als die Stromgestehungskosten, die in einem Gutachten der Deutschen Windguard für eine Standortgüte von 100 Prozent mit 5 Cent/kWh beziffert wurden. Aus notwendigem Förderbedarf wäre also eine Überförderung bzw. Abzocke geworden.

Notbremsung beseitigt das Grundübel nicht

Zum Glück räumt der § 85a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes der Bundesnetzagentur die Möglichkeit ein, den Höchstwert zum 1. Dezember für alle Gebotstermine des folgende Kalenderjahrs neu zu bestimmen, falls sich bei den drei letzten Ausschreibungen Anhaltspunkte ergeben haben, dass er zu hoch oder zu niedrig sein würde. Davon machte die Behörde zum ersten Mal am 27. November 2018 Gebrauch, indem sie den Höchstwert für 2019 auf 6,20 Cent/kWh festlegte. Und jetzt ein zweites Mal, indem sie diese Deckelung auch ins kommende Jahr verlängerte.

Das Grundübel wird damit freilich nicht beseitigt. Es besteht darin, dass der weitere Ausbau der Windkraft nicht unter mangelnder Investitionsbereitschaft leidet, sondern unter dem Mangel an genehmigten Standorten. Nur deshalb können die wenigen Bieter die regelmäßig unterzeichneten Ausschreibungen in eine Farce verwandeln, bei der die erteilten Zuschläge mit dem Höchstwert identisch sind.

 

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