Oktober 2018

181013

ENERGIE-CHRONIK


 


Schon bei den sechs Pilot-Ausschreibungen für Photovoltaik, die in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführt wurden, sank der Förderbedarf dieser Stromquelle kontinuierlich. Bei der zweiten regulären Ausschreibung am 1. Juni 2017 unterschritt er sogar erstmals den Förderbedarf von Windkraft-Projekten. Bei den beiden folgenden Wind-Ausschreibungen am 1. August und 1. November 2017 hatte dann diese Energiequelle wieder die Nase vorn. Das lag allerdings nur an der Ausnutzung der Privilegien für "Bürgerenergiegenossenschaften" durch Unternehmen, für die sie nicht gedacht waren (171112). Nach der Suspendierung dieser Privilegien (170801) gelangte die Photovoltaik bei der nächsten Ausschreibung, die für beide Stromquellen zum 1. Februar 2018 stattfand, wieder an die Spitze der Preisgünstigkeit. In den vergangenen Monaten hat sie diesen Vorsprung weiter ausgebaut, obwohl der Förderbedarf für beide Stromquellen wieder anstieg. Bei den Ausschreibungen, die jetzt für beide zum 1. Oktober stattfanden, hatte Solarstrom einen um 1,57 Cent niedrigeren Förderbedarf als Windstrom.

Ausschreibung für Solarstrom dreifach überzeichnet – nur flaues Interesse an Windstrom

Bei der sechsten regulären Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen, die gemäß § 28 EEG zum 1. Oktober stattfand, war das Interesse der Bieter wieder weit größer als die ausgeschriebene Menge. Wie die Bundesnetzagentur am 19. Oktober mitteilte, wurden 76 Gebote mit einem Umfang von 551 Megawatt abgegeben. Damit war die ausgeschriebene Menge von 182 Megawatt dreifach überzeichnet.

Die Behörde erteilte 37 Zuschläge im Umfang von 192 Megawatt, die zu mehr mehr als die Hälfte an Bieter aus Bayern (14) und Brandenburg (7) gingen. Vier der Gebote entfielen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten Bayerns. Die Höhe der Zuschläge lag zwischen 3,86 und 5,15 Cent pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,69 Cent/kWh. Er war damit geringfügig höher als die 4,59 Cent/kWh bei der vorangegangenen Ausschreibung, die zum 1. Juni stattfand und um rund das Doppelte überzeichnet war.

Ziemlich flau war dagegen wieder das Interesse an der siebten Ausschreibung für Windkraftanlagen an Land, die zum selben Termin durchgeführt wurde. Zu der ausgeschriebenen Menge von 670 Megawatt wurden 62 Gebote mit einem Volumen von knapp 400 Megawatt eingereicht. Einen Zuschlag erhielten insgesamt 57 Gebote mit einem Volumen von 363 Megawatt. Davon gingen immerhin noch 9 Zuschläge an Projekte von "Bürgerenergiegesellschaften", obwohl die mit dieser Rechtsform verbundenen Privilegien bis 1. Juli 2020 suspendiert worden sind (180609). Die meisten Zuschläge entfielen auf Bayern (10 für 69 MW), Brandenburg (9 mit 63 MW), Niedersachsen (6 für 42 MW ) und Nordrhein-Westfalen (6 für 25 MW). Die Spanne der bezuschlagten Gebote reichte von 5,00 bis zu 6,30 Cent/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,26Cent/kWh.

 

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