März 2021

210311

ENERGIE-CHRONIK


Netzentwicklungsplan Gas ohne Wasserstoff-Projekte bestätigt

Die Bundesnetzagentur hat am 19. März den Netzentwicklungsplan Gas 2020 - 2030 bestätigt, dabei aber die Streichung aller Wasserstoff-Projekte verlangt, die nicht unter den Anwendungbereich des § 15a des Energiewirtschaftsgesetzes fallen. Sie zieht damit die Konsequenzen aus der beabsichtigten Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes, die keinen gemeinsamen Regulierungsrahmen für Erdgas- und Wasserstoffnetz vorsieht (210203). Zulässig bleiben allerdings vorbereitende Maßnahmen, die es den Netzbetreibern ermöglichen würden, unverzüglich mit dem Aufbau eines Wasserstoffnetzes zu beginnen, ohne ihre Transportaufgaben im Erdgasnetz zu vernachlässigen. Insbesondere sind das zehn Projekte, mit denen die Herausnahme von 24 Leitungen bzw. Gasdruckregel- und Messanlagen aus dem Erdgasnetz ermöglicht wird. Wieweit die Netzbetreiber davon tatsächlich Gebrauch machen, bleibt abzuwarten, da sie die Kosten der Wasserstoff-Projekte nun nicht mehr einfach per Quersubventionierung abwälzen können.

Drei Anlandungsterminals für Flüssigerdgas (LNG) vorgesehen

Im übrigen bestätigte die Bundesnetzagentur 175 der von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 7,83 Milliarden Euro. Diese umfassen einen Leitungsausbau von 1.620 Kilometer und einen Verdichterausbau mit insgesamt 405 MW. Die im Vergleich zum vorherigen Netzentwicklungsplan zusätzlichen Maßnahmen stehen größtenteils in Zusammenhang mit den geplanten Anlandungsterminals für Flüssigerdgas (LNG) in Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Stade, den vorbereitenden Maßnahmen für "Grüngasvarianten " (Wasserstoff, Methan), der Deckung des gestiegenen Bedarfs in Baden-Württemberg sowie der Sicherstellung ausreichender Kapazitäten nach den Niederlanden, der Schweiz und Italien.

Ab 1. Oktober nur noch ein Marktgebiet für Gas

Die Gasnetzzugangsverordnung schreibt seit 2017 in § 21 vor, dass die derzeit noch bestehenden zwei Marktgebiete für Gas bis spätestens 1. April 2022 zu einem Marktgebiet zu vereinigen sind (170514). Die Fernleitungsnetzbetreiber wollen diese Zusammenlegung aus praktischen Gründen schon mit Beginn des Gaswirtschaftsjahres 2021/22 zum 1. Oktober dieses Jahres vollziehen. Sie haben dazu ein neues Kapazitätsmodell entwickelt, das Engpässe vermeiden soll, die aufgrund der bisher geringen Austauschleistung zwischen den beiden Marktgebieten NetConnect und Gaspool zu erwarten sind (160801).

Das neue einheitliche Marktgebiet verbindet 15 Fernleitungsnetze mit rund 750 nachgelagerten Netzen. Das derzeitige Marktgebiet Gaspool wird aufgespannt durch die Transportnetze der Gascade Gastransport GmbH, Gastransport Nord GmbH, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Nowega GmbH und Ontras Gastransport GmbH. In das Marktgebiet operativ mit eingebunden sind die Open Grid Europe GmbH, die Fluxys Deutschland GmbH, die Lubmin-Brandov Gastransport GmbH, die NEL Gastransport GmbH sowie die Opal Gastransport GmbH & Co. KG. Im Marktgebiet NCG kooperieren die Fernleitungsnetzbetreiber bayernets GmbH, Fluxys Tenp GmbH, GRTgaz Deutschland GmbH, Open Grid Europe GmbH, terranets bw GmbH und Thyssengas GmbH.

 

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