März 2021 |
210313 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, alle Abgaben und Umlagen im Energiebereich mit Blick auf das Erreichen der Klimaziele und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu reformieren. Andernfalls werde die Weiterentwicklung der Energiewende durch das derzeitige Finanzierungssystem blockiert, warnte die Länderkammer in einer Entschließung, die sie am 26. März verabschiedete. Den Anstoß gab ein entsprechender Antrag der Landesregierung von Schleswig-Holstein. Im wesentlichen deckt sich der Tenor der Entschließung mit der Stellungnahme der Expertenkommission zur Überwachung der Energiewende, die im Juni vorigen Jahres den "schnellstmöglichen Wegfall von Umlagen und Steuern auf Strom" empfohlen hat (200603).
Im bestehenden System würden die verschiedenen Energieträger wie Strom, Heizöl und Gas durch Steuern, Abgaben und Umlagen unterschiedlich stark belastet, stellt der Bundesrat fest. Hierdurch würden verzerrte Preissignale gesetzt und somit kosteneffiziente Treibhausgasvermeidungsoptionen nicht genutzt. Strom sei im Energiesektor trotz stetig steigender Erneuerbaren-Anteile am stärksten mit Steuern, Abgaben und Umlagen belastet. Dies führe zu einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit von elektrischen Anwendungen im Vergleich zu fossilen Energien.
Eine zu wenig systematische und verursachergerechte CO2-Bepreisung führe zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Energieträgern bzw. Technologien. Fehlanreize des derzeitigen Systems erschwerten Investitionen in Klimaschutz-Technologien, Ausbau der Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Sektorenkopplung und Elektrolyseanlagen. Das Ergebnis seien nur unzureichende und teilweise sogar kontraproduktive Beiträge zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Insbesondere trage die derzeitige umlagebasierte Finanzierung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus dazu bei, dass der Strompreis einen Teil seiner Lenkungs- und Anreizfunktion für effizienten Einsatz und Erzeugung von Strom verliere, weil dies Strom gegenüber anderen Energieträgern verteuere und marktseitige Preissignale beim Strom verzerre. Im Ergebnis führe so das derzeitige Finanzierungssystem aus Steuern, Abgaben und Umlagen zu einer Blockade der Weiterentwicklung der Energiewende.
Beim Strompreis müsse berücksichtigt werden, dass jede Ausweitung der Entlastungstatbestände – auch wenn diese sinnvoll sind – zu einer Mehrbelastung der nicht privilegierten Stromverbraucher führt. Statt weitere Entlastungstatbestände einzuführen, sollte eine grundlegende Überprüfung der Finanzierung der Erneuerbaren Energien vorgenommen werden, welche die Position des Zukunftsenergieträgers Strom stärkt und die Regelungskomplexität des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes verringert.
Die komplette Beseitigung der EEG-Umlage für Eigen- und Direktversorgung
mit Solarstrom, der nicht nach dem EEG vergütet wird, müsse dringend als
Einstieg in ein allgemeines Grünstromvermarktungsmodell geprüft werden.
Insbesondere für Anlagen bis zu 100 Kilowatt könnte dies in Umsetzung der
EU-Richtlinie für erneuerbare Energien sogar geboten sein. Damit würde der
wirtschaftliche Weiterbetrieb von EEG-Anlagen ermöglicht, deren Förderung
nach zwanzig Jahren ausgelaufen ist. Zugleich entstünden Anreize für die
Errichtung neuer Anlagen ohne EEG-Förderung. Dabei dürfe es keine
Einschränkungen hinsichtlich Anlagengröße, Nutzung des öffentlichen Netzes
oder Personenidentität zwischen Erzeuger und Verbraucher geben. Nur bei
Anbindung an das öffentliche Netz seien Eigen- und Direktversorger
"angemessen an der gemeinschaftlichen Finanzierung des Netzes zu
beteiligen".