November 2021

211105

ENERGIE-CHRONIK


Bisher keine Anhaltspunkte für Manipulation beim Höhenflug der EUA-Preise

Die EU-Börsenaufsicht ESMA konnte bisher keine Anhaltspunkte dafür finden, dass beim Höhenflug der Preise für EUA-Emissionszertifikate manipulative Praktiken eine Rolle gespielt haben. Ein solcher Verdacht war unter anderen vom Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) geäußert worden. Die ESMA hatte eine Untersuchung eingeleitet, nachdem sich ein Stromvertrieb beschwerte: Dem Stromanbieter Stromio war durch den starken Anstieg der Spotmarktpreise sein Geschäftskonzept durcheinander gebracht worden, was er auf EUA-Käufe durch kapitalkräftige Spekulanten zurückführte (210903).

Börsenhandel bewegt sich im Rahmen des expandierenden Marktes für Zertifikate

Laut dem "Vorläufigen Bericht über den Kohlenstoffmarkt", den die ESMA am 18. November veröffentlichte, hat die Anzahl der Kontrahenten, die eine Position auf EUA-Futures halten, seit 2018 in allen Kategorien tendenziell zugenommen, und zwar relativ gleichmäßig zur Expansion des Marktes für das EU-Emissionshandelssystem. Offene Positionen würden weitgehend und fast gleichmäßig von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten einerseits und von nichtfinanziellen Gegenparteien andererseits gehalten, während der verbleibende Prozentsatz offener Positionen, der von Investmentfonds und anderen finanziellen Gegenparteien gehalten wird, relativ gering sei. Die Aufteilung der offenen Positionen auf die verschiedenen Kategorien von Gegenparteien scheine sich seit 2018 nicht wesentlich verändert zu haben und entspreche im Großen und Ganzen der erwarteten Funktionsweise des Marktes, bei der nichtfinanzielle Unternehmen EUA-Futures kaufen, um ihr Kohlenstoffpreisrisiko abzusichern, während finanzielle Gegenparteien als Intermediäre fungieren, um den Handel zu erleichtern und dem Markt Liquidität zuzuführen.

Die ESMA werde eine eingehende Analyse des EU-Emissionshandelsmarktes auf der Grundlage von Datenquellen durchführen, die den Wertpapieraufsichtsbehörden nach europäischem Recht zur Verfügung stehen, und Anfang 2022 der Europäischen Kommission ihren Abschlussbericht vorlegen. Diese werde dann prüfen, ob auf dem EU-Kohlenstoffmarkt gezielte Maßnahmen erforderlich sind.

 

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