Dezember 2021 |
211207 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur gab am 15. Dezember das Ergebnis der vierten Ausschreibung zum Kohleausstieg bekannt, die zum 1. Oktober stattgefunden hat. Demnach erhöhen sich die kommerziellen Verstromungskapazitäten, deren Stilllegung bisher auf diese Weise vereinbart werden konnte, auf 8.967 Megawatt. Das sind 38 Prozent der insgesamt 23.482 Megawatt, die in der "Altersreihung der Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen" nach § 29 Abs. 4 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) zur Stilllegung vorgesehen sind (210711). Der größte Teil davon sind die 6.302 MW, die bei den beiden ersten Ausschreibungen einen Zuschlag erhielten (200805, 210402).
Nächster Ausschreibungstermin ist der 1. März 2022. Die dabei erzielten Stilllegungs-Verpflichtungen werden 28 Monate später wirksam. Insgesamt sind nach § 10 KVBG acht Ausschreibungen vorgesehen, wobei die letzte 34 Monate vor dem Zieldatum 2027 stattfindet. Die Standorte der Anlagen, deren kommerzielle Stromerzeugung bereits eingestellt ist oder nach aktuellem Stand spätestens im Mai 2023 ausläuft, lassen sich einer von der Bundesnetzagentur erstellten Karte entnehmen.
Bei den Ausschreibungen zum Kohleausstieg müssen sich die erfolgreichen Bieter als Gegenleistung für die gezahlten Prämien zur Beendigung der kommerziellen Stromerzeugung verpflichten. Das führt dann zwar in der Regel zur Stilllegung, schließt aber nicht aus, dass "systemrevelante" Kraftwerke auf Antrag des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers weiter am Netz bleiben und nach dessen Anweisungen eingesetzt werden, wofür die Betreiber dann eine entsprechende Entschädigung erhalten. Eventuell müssen die Anlagen auch zu Phasenschiebern umgerüstet werden, wie das nach der ersten Ausschreibung bei den Kraftwerken Westfalen 4 (RWE) und Heyden E (Uniper) der Fall war, um die entfallende Blindleistung kompensieren zu können. Da sich Uniper außerstande sah, mit dieser Umrüstung noch in diesem Jahr zu beginnen, ist Heyden 4 vorläufig sogar weiterhin in Betrieb, um für den spannungsbedingten Redispatch Blindleistung bereitstellen zu können (210613).
Die vierte Ausschreibung, deren Ergebnisse jetzt bekanntgegeben wurden, hatte nur einen relativ geringen Umfang von 433 Megawatt und endete mit drei Zuschlägen für insgesamt 532,5 Megawatt. Davon entfiel der weitaus größte Teil auf die 510 MW des Steinkohleblocks 5 im Kraftwerk Staudinger bei Großkrotzenburg am Main, für die Uniper den Zuschlag erhielt. Die beiden anderen Zuschläge gingen an die Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG für zwei industrielle Heizkraftwerke, die der Herstellung von Zucker dienen und auf andere Brennstoffe umgestellt werden sollen. Die Bieter sind verpflichtet, den Strom aus diesen Anlagen ab Mai 2023 nicht mehr zu verkaufen.
Die Bundesnetzagentur machte aus der Höhe der einzelnen Zuschläge wieder ein Geheimnis und teilte lediglich die Spannweite mit, die zwischen 75.000 und 116.000 Euro pro Megawatt gelegen habe. Dies führte teilweise zu der Vermutung, dass der genannte Höchstwert jene Prämie sei, die Uniper für die Stilllegung von Staudinger 5 bekommt, was knapp 60 Millionen Euro ergäbe. Das Kraftwerk Staudinger liegt jedoch in der Südzone, für die bei dieser Ausschreibung ein "Netzfaktor" von 93.482,19 Euro pro MW galt. Dieser Malus verringert die mögliche Prämie stark, weil er vorab netztechnische Mehraufwendungen berücksichtigt, die durch die Stilllegung von Kohlekraftwerken im relativ erzeugungsschwachen Süden Deutschlands entstehen (201204). Mit Bestimmtheit lässt sich deshalb nur sagen, dass die Prämie für Uniper mindestens 38 Millionen Euro beträgt.
Bei Block 5 im Kraftwerk Staudinger handelt es sich um den letzten von insgesamt fünf Kohle- und Gasblöcken, der noch regulär am Netz ist (130802). Der Betreiber Uniper zeigte sich in einer Pressemitteilung erfreut darüber, auch bei der vierten Auktion der Bundesnetzagentur erfolgreich gewesen zu sein: Damit könne er nun insgesamt 2.487 MW Steinkohle-Kapazität vorzeitig vom Markt nehmen. Allerdings werde durch den Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur noch zu prüfen sein, wieweit der Block 5 systemrelevant sein könnte. Zugleich erinnerte Uniper daran, dass der mit Erdgas befeuerte Block 4 im Kraftwerk Staudinger (622 MW) schon seit Jahren auf Verlangen des Netzbetreibers TenneT zur Netzstabilisierung und als Reservekapazität weiter vorgehalten werden muss.
Zusätzliche Probleme ergeben sich daraus, dass Block 5 bisher auch die Stadt Hanau und den Standort Großkrotzenburg mit Fernwärme versorgt. Der für das operative Geschäft zuständige Uniper-Vorstand David Bryson zeigte sich indessen zuversichtlich, für die Fernwärmeversorgung eine Ersatzlösung zu finden: "Die kommerzielle Kohleverstromung wird an diesem Standort am 22. Mai 2023 beendet sein. Unsere vertraglichen Verpflichtungen zur Lieferung der Fernwärme werden wir gemeinsam mit unseren Partnern, den Stadtwerken Hanau und den Gemeindewerken Großkrotzenburg auf andere Weise sicherstellen."
Bei der dritten Ausschreibung zum Kohleausstieg, die zum 30. April dieses Jahres
stattfand, hatten elf Anlagen mit insgesamt 2.132,7 MW den Zuschlag erhalten.
Mehr als ein Drittel der bis Oktober 2022 stillzulegenden Leistung entfiel dabei
mit 1.107 MW auf drei Kraftwerke der Steag: Bergkamen A mit 717 MW, Heizkraftwerk
Völklingen mit 211 MW und Modellkraftwerk Völklingen mit 179 MW. Von
leistungsstarken Kohleblöcken trennen sich ferner Uniper mit Block C im
Kraftwerk Scholven (345 MW) und Evonik mit dem konzerneigenen Kraftwerk I (225
MW). Der Rest waren sechs kleinere Anlagen mit Leistungen bis 27,4 MW. Auch
hier teilte die Bundesnetzagentur nur die Spannweite der Gebotswerte mit, die
einen Zuschlag erhielten. Sie lagen zwischen 0 und 155.000 Euro pro Megawatt,
wobei für die beiden Steag-Anlagen in Völklingen sowie für den
8,4-MW-Kohleblock eines Heizkraftwerks der Fernwärme Ulm GmbH ein "Netzfaktor"
von 105.736 Euro pro Megawatt galt.