März 2022

220308

ENERGIE-CHRONIK


Koalition vereinbarte neues Energie-Entlastungspaket

SPD, Grüne und FDP vereinbarten in einer Sitzung des Koalitionsausschusses, die am Abend des 23. März begann und bis in die Morgenstunden des folgenden Tages dauerte, eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucher von den gestiegenen Energiepreisen. Diese ergänzen die am 23. Februar beschlossenen Maßnamen (220206), die infolge des am nächsten Tag begonnenen russischen Überfalls auf die Ukraine und der daraus resultierenden energiewirtschaftlichen Folgen nicht mehr ausreichend sind.

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine habe die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft, heißt es einleitend in einem Papier, das nach der Sitzung in Berlin der Presse vorgelegt wurde (PDF). Die stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität seien für viele Bürger zu einer großen Belastung geworden. Manche der Kosten seien unmittelbar spürbar, wie der Benzinpreis. Andere würden sich durch höhere monatliche Vorauszahlungen oder Nachzahlungen erst verzögert im Geldbeutel bemerkbar machen. Es bedürfe deshalb weiterer Entlastungen für die Bürger. Auch besonders betroffene Unternehmen kämen zunehmend in Schwierigkeiten. Diesen werde nach den noch ausstehenden Beschlüssen zum EU-Beihilferecht mit zinsgünstigen Krediten ebenfalls rasch und unbürokratisch geholfen.

Benzin wird drei Monate um 30 Cent billiger – Einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige

Im einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Insgesamt wirken diese Maßnahmen nicht gerade wie ein Geniestreich, zumal sie einmalige bzw. befristete Entlastungen sind, die bald neuen Handlungsbedarf nach sich ziehen. Sie haben starken Kompromisscharakter, wie etwa die dreimonatige Absenkung der Mineralölsteuer, die anstelle des von der FDP geforderten Tankrabatts zustande kam. Weshalb ausgerechnet der exzessiv gestiegene Dieselpreis gegenüber Benzin um weniger als die Hälfte ermäßigt wird, werden viele Autofahrer nicht verstehen. Sozial- und Wohlfahrtsverbände kritisierten vor allem, dass nach dem bisherigen Wortlaut nur "Erwerbstätige" Anspruch auf die einmalige Energiepreispauschale hätten, nicht aber Rentner.

 

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