Mai 2023

230504

ENERGIE-CHRONIK


Parteien wetteifern um Erleichterungen für "Balkonkraftwerke"

Die Popularität der sogenannten Balkonkraftwerke veranlasst inzwischen fast alle Parteien, die vom VDE bereits geplanten Erleichterungen für den Betrieb solcher Mini-Solaranlagen in Verbindung mit dem häuslichen Stromnetz zu unterstützen. Den letzten Anstoß dazu gab eine entsprechende Petition an den Bundestag, die bis Ende April von mehr als hunderttausend Bürgern unterzeichnet wurde. Bei der Bundesregierung stießen die Petenten sowohl im Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) als auch im Justizministerium von Marco Buschmann (FDP) auf offene Ohren. Wie am 25. Mai bekannt wurde, hat das Bundesjustizministerium bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf ausgearbeitet.

Union legte in Windeseile einen Gesetzentwurf vor...

Davon scheint auch die oppositionelle Unionsfraktion Wind bekommen zu haben, denn am 23. Mai präsentierte sie in einer Blitzaktion den "Entwurf eines Gesetzes zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken", der schon zwei Tage später vom Bundestag in erster Lesung behandelt wurde. Inhaltlich ist dieser Gesetzentwurf allerdings mehr als mager. Er beschränkt sich darauf, das Wohnungseigentumsgesetz in § 20 und das Bürgerliche Gesetzbuch in § 554 so zu ändern, dass Wohnungseigentümer und Mieter einen grundsätzlichen Anspruch auf die Genehmigung kleiner Solaranlagen durch die Eigentümergemeinschaft bzw. den Vermieter haben.

...der die Hauptprobleme überhaupt nicht anspricht

Unberücksichtigt bleiben bei diesem Gesetzentwurf der Union die eigentlichen Hemmnisse, die bisher den Betrieb solcher Mini-Solaranlagen untersagen: So muss die Verbindung mit dem häuslichen Stromnetz über eine spezielle Steckverbindung erfolgen, es muss ein besonderer Zähler eingebaut sein, die Leistungsgrenze von 600 Watt darf nicht überschritten werden und die Anmeldung muss gleich doppelt bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber vorgenommen werden. Die erwähnte Petition verlangt vor allem die Beseitigung dieser Auflagen. Die eventuell benötigte Genehmigung zur Anbringung am Balkon ist dagegen ein nachgeordneter Teilaspekt. Außerdem werden alle diese Forderungen schon in dem Gesetzentwurf berücksichtigt, den das Bundesjustizministerium zur Gesamtproblematik ausgearbeitet hat.

Anscheinend ging es nur um einen propagandistischen Schnellschuss

In der kurzen Debatte lobte der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak den kümmerlichen Gesetzentwurf als Beispiel dafür, wie energisch und effizient seine Partei im Unterschied zur Ampelkoalition an einer Energiewende arbeite: "Wir machen das anders. Wir wollen die Menschen mitnehmen, weil wir Akzeptanz für den Klimaschutz brauchen. Wir wollen als Union den Klimaschutz ins Positive wenden, die Energiewende ins Positive wenden, Dinge ermöglichen und nicht verbieten, und das ist der zentrale Unterschied zwischen der Union und der Ampel."

"Das Gute, das Größere kommt von der Ampelkoalition, so wie Sie es von uns gewohnt sind", entgegnete ihm ungerührt der SPD-Abgeordnete Timon Gremmels. In der Tat wird der Unionsantrag schon deshalb keine Chance haben, weil der von der Ampelkoalition geplante Gesetzentwurf in dieselbe Richtung zielt. Vor allem wird dieser auch jene Haupthindernisse beseitigen, die von der Union einfach vergessen wurden. Anscheinend ging es der CDU/CSU nur um einen propagandistischen Schnellschuss, um sich bei Wohnungseigentümern und Mietern positiv in Erinnerung zu bringen.

 

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