August 2023 |
230802 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskabinett beschloss am 16. August 2023 eine Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die eine Verdreifachung des bisherigen Zubaues an Solarstrom-Kapazitäten ermöglichen soll (siehe PDF). Das umfangreiche "Solarpaket" enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, um beim Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen bürokratische Hürden abzubauen und den Zubau zu beschleunigen. Darüber hinaus werden Flächen für Solarparks auf eine naturverträgliche und nachhaltige Art bereit gestellt, um sowohl die Interessen der Landwirtschaft als auch des Naturschutzes zu wahren. Das nunmehr beschlossene Solarpaket bildet den Abschluss eines Konsultationsverfahrens mit Branchenverbänden, Bundesländern und Bundestagsfraktionen, das am 10. März mit einem ersten "PV-Gipfel" in Berlin begann (230302) und unter Berücksichtigung der Arbeitsergebnisse am 5. Mai mit einem zweiten solchen Gipfel abgeschlossen wurde (230511).
"Wir müssen das Tempo verdreifachen und bis 2026 auf einen jährlichen Zubau von 22 GW kommen, um unsere Ausbauziele zu erreichen", bekräftigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mit Blick auf das ambitionierte Ausbauziel von 215 Gigawatt Solarstromkapazität bis 2030, das vom EEG seit Jahresanfang vorgegeben wird und für dessen Erreichung er im März seine "Photovoltaik-Strategie" vorgelegt hatte. Mit dem nunmehr beschlossenen Solarpaket soll das EEG so ertüchtigt werden, dass dieses Ziel nicht nur auf dem Papier steht.
Im vergangenen Jahr betrug der Photovoltaik Zubau lediglich 7,5 MW. Mit einer installierten Gesamtleistung von 67,4 MW waren das immerhin 4,4 MW mehr als im alten EEG vorgesehen war. Eine ähnlich große Menge kam allein im ersten Halbjahr 2023 neu hinzu, was für das Gesamtjahr ein zweistelliges Ergebnis erwarten lässt. Bei diesem Zubau-Tempo könnte das erste Etappenziel, das in Habecks "Photovoltaik-Strategie" mit 88 Gigawatt bis Ende 2024 beziffert wird, durchaus erreicht werden. Bei den folgenden drei Etappenzielen bis 2030 wird dies aber schwieriger, weil sich die jährliche Zubaumenge dann mit den von Habeck genannten 22 MW mehr als verdoppeln müsste (siehe Grafik).
Der Zubau soll etwa hälftig auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Da bisher
bei Ausschreibungen das Interesse an Dachanlagen weitaus geringer ist als an
Freiflächen-PV (230801), soll der Abbau bürokratischer
Hemmnisse die Nutzung großer Dachflächen attraktiver machen. Zugleich wird das
Freiflächen-Angebot durch die Förderung innovativer Solaranlagen wie Agri-PV,
Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV gestärkt. Ferner wird die Nutzung von solarem
Mieterstrom erleichtert, die Herstellung von Netzanschlüssen beschleunigt und
der Anschluss von "Balkonkraftwerken" vereinfacht (230803).