März 2023

230302

ENERGIE-CHRONIK





Gemäß dem EEG 2021, das im Dezember 2020 von der schwarz-roten Koalition beschlossen wurde (201201), sollte die installierte Photovoltaik-Leistung bis 2022 auf 63 Gigawatt steigen, um dann bis zum Ende des Jahrzehnts 100 GW zu erreichen. Im neugefassten EEG 2023, das der Bundestag ein halbes Jahr später verabschiedete (220703), wird diese Zielmarke mehr als doppelt so hoch angesetzt: Der zuletzt erreichte Ausbaustand von 67,4 GW soll bis 2030 auf 215 GW erweitert werden. Das ergäbe eine fast viermal so große installierte Leistung wie 2020 bzw. einen Anstieg der PV-Stromerzeugung von rund 50 TWh auf knapp 200 TWh.

Strategiepapier zur Photovoltaik sieht zahlreiche Gesetzesänderungen vor

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, hat am 10. März den Entwurf einer "Photovoltaik-Strategie" vorgelegt, die den Ausbau der Solarenergie in Deutschland derart beschleunigen soll, dass die im EEG 2023 gesteckten Ziele (220703) erreicht werden können. Die Präsentation erfolgte auf einem "PV-Gipfel" in Berlin, zu dem Vertreter von Branchenverbänden, Bundesländern und Bundestagsfraktionen eingeladen waren. Diese und andere Betroffene hatten bis 24. März Gelegenheit, weitere Stellungnahmen abzugeben. Das überarbeitete Papier soll Anfang Mai im Rahmen eines zweiten "PV-Gipfels" in endgültiger Fassung vorgelegt werden und als Grundlage für die gesetzgeberische Umsetzung dienen, die in Form von zwei aufeinanderfolgenden "Solarpaketen" erfolgt.

Das 40 Seiten umfassende Strategiepapier (das vorläufig nur als PDF-Datei existiert) sieht zahlreiche konkrete Maßnahmen in elf "Handlungsfeldern" vor:

- Freiflächenanlagen stärker ausbauen (S. 8 - 11)
- Photovoltaik auf dem Dach erleichtern (S. 11 - 15)
- Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen (S. 18 - 20)
- Nutzung von Balkonkraftwerken erleichtern (S. 20 - 25)
- Netzanschlüsse beschleunigen (S. 25 - 26)
- Akzeptanz stärken (S. 26 - 27)
- Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sicherstellen (S. 27 - 28)
- Lieferketten sichern und wettbewerbsfähige, europäische Produktion anreizen (S. 28 - 29)
- Fachkräfte sichern (S. 29 - 31)
- Technologieentwicklung voranbringen (S. 31 - 33)
- Den schnelleren PV-Ausbau auch mit europapolitischen Instrumenten vorantreiben (S. 33 - 35)

Beispielsweise ist eine Duldungspflicht für die Verlegung von Leitungen vorgesehen, um PV-Freiflächenanlagen schneller ans Stromnetz anschließen zu können. Bei PV-Dachanlagen verkürzt sich die Frist für den Zählertausch. Für den Anschluss von Mini-Solaranlagen ans häusliche Stromnetz (230202) sollen Meldepflichten vereinfacht und Schukostecker als Standard zugelassen werden. Die Fachagentur Wind an Land soll künftig auch das Thema Photovoltaik konstruktiv begleiten und die gute Akzeptanz von Photovoltaik weiter stärken helfen.

 


Die installierte Leistung der einzelnen Stromerzeugungsarten darf nicht mit ihrem tatsächlichen oder möglichen Anteil an der Stromerzeugung verwechselt werden. Ganz besonders gilt das für die fluktuierende Einspeisung von Solar- und Windkraftanlagen. Diese BDEW-Grafik verdeutlicht den Unterschied am Beispiel des Jahres 2020: So hatte die Photovoltaik einen weitaus höheren Anteil an der installierten Gesamtleistung als an der tatsächlichen Stromerzeugung, da sie nun mal von der Sonneneinstrahlung abhängt. Einem Gigawatt installierter Solar-Leistung entsprach im Jahr 2020 ungefähr eine Stromerzeugung von 0,9 Terawattstunden. Bei der Windkraft an Land war dieser Unterschied ebenfalls vorhanden, aber mit 1,9 TWh/GW weniger ausgeprägt. Deutlich ergiebiger zeigte sich die Windkraft auf See mit 3,5 TWh/GW. Bei "Biomasse und sonstigen Erneuerbaren Energien" war der Anteil an der Stromerzeugung sogar doppelt hoch wie an der installierten Kapazität und entsprach 5 TWh/GW. Bei der
erneuerbaren Stromquelle Wasserkraft – die hier unter den konventionellen Energieträgern aufgelistet wird – war der Anteil an der Stromerzeugung ebenfalls größer als an der installierten Leistung. Mit 2,3 TWh/GW wurde die vorhandenen Kapazitäten aber geringer genutzt als bei Biomasse und Windkraft auf See.


Die Zielvorgaben des EEG waren zunächst sehr bescheiden

Als das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 das bisherige Stromeinspeisungsgesetz aus dem Jahr 1990 ablöste (000201), enthielt es lediglich die allgemeine Zielvorgabe, den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln. Dieser Anteil betrug damals etwa 6,3 Prozent des Bruttostromverbrauchs und bestand seinerseits zu sechzig Prozent aus der herkömmlichen Wasserkraft. Der Rest waren Windkraft (26,8 %), Biomasse/Biomüll (13,1 %) und Photovoltaik (0,2 %). Die Verdoppelung dieses Anteils auf gut 13 Prozent binnen zehn Jahren war deshalb kein ehrgeiziges ZIel und wurde bis 2010 mit 17 Prozent auch übertroffen. Angeführt wurde die Rangliste nun von der Windkraft mit 36,6 Prozent, gefolgt von Biomasse/Biomüll mit 32,2 Prozent, der Wasserkraft mit 19,9 Prozent und der Photovoltaik mit 11,1 Prozent (190607).

Inzwischen kommt bald die Hälfte des Stroms aus regenerativen Quellen. Den vorläufigen Zahlen für 2022 zufolge deckten die Erneuerbaren 44,6 Prozent des Bruttostromverbrauchs von 574 Terawattstunden. An der Spitze lag weiterhin mit 48,5 Prozent die Windkraft (38,7 % Wind an Land und 9,8 % Wind auf See). Den zweitgrößten Anteil an der gesamten Erneuerbaren-Stromerzeugung hatte mit 24,2 Prozent die Photovoltaik, gefolgt von Biomasse/Biomüll (18,4 %) und Wasserkraft (7,0 %).

Die zahlreichen Neufassungen und Ergänzungen des EEG änderten auch mehrfach die Zielvorgaben:

EEG 2004: Nach § 1 Abs. 2 soll das Gesetz " dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen".

EEG 2009: Nach § 1 Abs. 2 verfolgt das Gesetz "das Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen".

EEG 2011: Nach § 1 Abs. 2 soll der Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung bis 2020 auf 35 Prozent steigen, bis 2030 auf 35 Prozent, bis 2040 auf 65 Prozent und bis 2050 auf 80 Prozent.

EEG 2014: Nach § 1 Abs. 2 will das Gesetz " den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch stetig und kosteneffizient auf mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050 zu erhöhen". Dieser Anteil soll 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025 betragen sowie 55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035. Als § 3 wird erstmals ein "Ausbaupfad" zur Steigerung der installierten Leistung bei Windkraft, Photovoltaik und Biomasse hinzugefügt.

EEG 2017: Der "Ausbaupfad" wird zu § 4.

EEG 2021: In § 1 Abs. 2 ist nur noch die Rede davon, "den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent im Jahr 2030 zu steigern". Ferner soll "vor dem Jahr 2050" der gesamte Strom "treibhausgasneutral erzeugt" werden. Der "Ausbaupfad" in § 4 wird durch einen "Strommengenpfad" in § 4a ergänzt.

EEG 2023: Nach § 1 Abs. 2 soll der Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch "auf mindestens 80 Prozent im Jahr 2030 gesteigert werden". Detaillierte Vorgaben hierzu sind dem "Ausbaupfad" für Windkraft, Photovoltaik und Biomasse in § 4 sowie dem "Strommengenpfad" in § 4a zu entnehmen.

 

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