Dezember 2022

221213-14

ENERGIE-CHRONIK


 


Die drei ersten Wind-Ausschreibungen im Jahr 2017 waren noch mehrfach überzeichnet. Bei den 24 folgenden Auktionen kam es dagegen in der Regel zu Unterzeichnungen, und bei dem Viertel, wo dies nicht der Fall war, fielen die Überzeichnungen vergleichsweise bescheiden aus. Die Grafik lässt ferner erkennen, dass 2021 mit dem Angebot auch die Nachfrage wieder zunahm und im September sogar die ausgeschriebenen 1.492 Megawatt übertraf. Es sah fast so aus, als ob die 2018 begonnene Durststrecke endlich zu Ende wäre. Aber leider hat sich diese Tendenz 2022 nicht fortgesetzt. Dies zeigt vor allem das jetzt veröffentlichte Ergebnis der Dezember-Auktion.

Ausschreibung für Wind an Land trotz Mengen-Halbierung zum dritten Mal unterzeichnet

Wie die Bundesnetzagentur am 20. Dezember mitteilte, war die Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Dezember das dritte Mal in Folge unterzeichnet. Mit Blick auf die dem Marktstammdatenregister gemeldeten teilnahmeberechtigten Genehmigungen sei dies zu erwarten gewesen. Deshalb habe man das Ausschreibungsvolumen von vornherein von 1.190 MW auf 604 MW reduziert.
Eingereicht wurden indessen nur 16 Gebote im Umfang von insgesamt rund 203 MW. Die eingereichte Gebotsmenge habe sich damit auf lediglich ein Drittel der neu erfassten Genehmigungen belaufen.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der knappen Bandbreite zwischen 5,86 Cent/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 5,88 Cent/kWh. Mit 5,87 Cent/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz knapp unter dem Höchstwert und ist wieder höher als in den vier vorangegangenen Runden. Die größten Zuschlagsmengen entfielen auf Gebote für Standorte in Niedersachsen (72 MW, 2 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (30 MW, 6 Zuschläge).

Bundesnetzagentur erhöht Höchstwerte für Wind- und Solarausschreibungen

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Dezember die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 neu festgelegt: Sie betragen nun für Windenergie an Land 7,35 Cent/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 Cent/kWh. "Die neu festgelegten Höchstwerte ermöglichen auskömmliche Einnahmen für Anlagen, die im kommenden Jahr an den Ausschreibungen teilnehmen", erklärte dazu der Präsident der Behörde, Klaus Müller. "Ich hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann." Die Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen werde derzeit vorbereitet, um auch in diesem Segment stabile Bedingungen für die Erreichung der Ausbauziele zu schaffen. Eine Erhöhung der Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen werde ebenfalls geprüft.

Mit der Anpassung der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten bei der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen sowie auf gestiegene Zinskosten bei deren Finanzierung. Sie macht diesen Kostenanstieg für den starken Gebotsrückgang verantwortlich, der 2022 sowohl bei Windkraftanlagen (siehe oben) als auch bei Solaranlagen (221212) zu beobachten war. Bei Windenergieanlagen seien trotz ausreichend vorhandener genehmigter Projekte nur wenige Gebote eingereicht worden. Bei den Aufdach-Solaranlagen habe sich die Gebotsmenge bei der Dezember-Auktion fast halbiert. Bei beiden Technologien sei es zu deutlichen Unterdeckungen gekommen, obwohl man die Ausschreibungsvolumina vorsorglich reduziert habe.

Behörde darf jetzt Erhöhungen um bis zu 25 Prozent vornehmen

Der Bundestag hat aus diesem Grund die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember erweitert, indem er in Artikel 5 des Gesetzes zur "Strompreisbremse" den § 85a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entsprechend änderte: Die Bundesnetzagentur ist jetzt ermächtigt, Erhöhungen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Bisher waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich. Von der erweiterten Kompetenz hat die Behörde schnellstmöglich Gebrauch gemacht: Die beiden Festlegungen gelten für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für die Gebotstermine zum 1. Februar 2023.

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