Oktober 2022

221015

ENERGIE-CHRONIK


Ausschreibungen für Wind und Biomasse deutlich unterzeichnet

Die Bundesnetzagentur gab am 11. Oktober die Zuschläge der Ausschreibungen bekannt, die für Windkraftanlagen an Land und für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. September sowie für Biomethan-Anlagen zum 1. Oktober 2022 durchgeführt wurden. Alle drei Gebotsrunden waren deutlich unterzeichnet.

Erhöhtes Windkraft-Angebot für 2022 wurde lediglich zu 77 Prozent ausgeschöpft

Bei Windkraft an Land waren erneut – wie schon zum 1. Februar und zum 1. Mai – rund 1320 MW ausgeschrieben worden. Die Anzahl der eingegangenen Gebote war aber noch geringer als bei den beiden vorangegangenen Auktionen (220612). Insgesamt wurde das Volumen aller drei Windkraft-Ausschreibungen des Jahres 2022, das die schwarz-rote Koalition im Frühjahr 2021 nachträglich um 1.100 MW auf knapp 4.000 MW aufgestockt hatte (210406), nur zu 77 Prozent durch den Eingang entsprechender Gebote ausgeschöpft.

Zuschläge knapp unter dem zulässigen Höchstwert

Da es keine formalen Beanstandungen gab, konnte die Bundesnetzagentur deshalb bei der neuesten Windkraft-Ausschreibung allen 87 Geboten im Umfang von insgesamt 772 MW einen Zuschlag erteilen (bei den 26 Wind-Ausschreibungen, die seit 2017 stattfanden, kam das bisher nur viermal vor). Die bezuschlagten Gebotswerte lagen zwischen 5,76 Cent/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 5,88 Cent/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert lag mit 5,84 Cent/kWh erneut nur knapp unter dem Höchstwert. Die meisten Zuschläge entfielen wiederum auf Standorte in Niedersachsen (208 MW, 30 Zuschläge), Schleswig-Holstein (179 MW, 20 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (127 MW, 11 Zuschläge).

Bei Biomasse wurden von 286 MW lediglich 101 MW nachgefragt

Erneut unterzeichnet war auch die Ausschreibung für Biomasseanlagen. Für die ausgeschriebenen Menge von 286 MW wurden lediglich 100 Gebote im Umfang von 101 MW eingereicht. Dabei entfielen zwölf Gebote mit 23 MW auf Neuanlagen und 88 Gebote im Umfang von 78 MW auf Bestandsanlagen. Elf Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden. Wegen der Unterzeichnung kam die "endogene Mengensteuerung" zur Anwendung, die das Angebot nachträglich verknappte, indem sie das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen kürzte. Im Ergebnis konnten 69 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 78 MW einen Zuschlag erlangen. Die bezuschlagten Gebotswerte reichten von 14,20 Cent/kWh bis 17,96 Cent/kWh.
Regional betrachtet gingen fast zwei Drittel der Zuschläge an Standorte in Bayern (25 MW, 25 Zuschläge) und Niedersachsen (20 MW, 19 Zuschläge).

Für Biomethan-Anlagen konnten von 152 MW nur 3,5 MW vergeben werden

Noch schwächer war das Interesse an der Ausschreibung für Biomethan-Anlagen, die von der Bundesnetzagentur zum zweiten Mal durchgeführt wurde. Dabei handelt sich um Biogasanlagen, die das Biogas nicht vor Ort erzeugen, sondern solches Biogas zur Stromerzeugung nutzen, das an anderer Stelle in das Erdgasnetz eingespeist wird (140805). Im Unterschied zur ersten Runde durften nur Gebote für Projekte mit erteilter Genehmigung eingereicht werden. Für das ausgeschriebene Volumen von 152 MW sind aber lediglich zwei Gebote im Umfang von 3,5 MW eingegangen und erhielten den Zuschlag. Die beiden geplanten Anlagen befinden sich in Baden-Württemberg.

 

Links (intern)

zu Windkraft an Land

zu Biomasse und Biomethan