April 2021

210406

ENERGIE-CHRONIK


Koalition will EEG-Umlage weiterhin deckeln und Ausschreibungen für Erneuerbare erhöhen

Die schwarz-rote Koalition einigte sich am 22. April erneut darauf, die EEG-Umlage mit Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt zu deckeln. Im Grunde handelt es sich nur um eine Bekräftigung ihres im Juni 2020 gefaßten Beschlusses, die Umlage in diesem Jahr auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde und im kommenden Jahr auf 6,0 Cent zu begrenzen (200602). In einer Verlautbarung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur hielten es die Verhandlungsführer zusätzlich für möglich, die EEG-Umlage später auf unter fünf Cent zu senken. Darüber wird die gegenwärtige Regierung allerdings sowieso nicht mehr zu entscheiden haben.

Angesichts der Forderung nach einer grundlegenden Strompreisreform, wie sie die Expertenkommission (200603), der Bundesrat (210313) und nun auch der Bundesrechnungshof (210404) erhoben haben, wirkt es mehr als zaghaft, wie die Koalitionsparteien mit dieser Beschlusslage im beginnenden Bundestagswahlkampf punkten wollen. Da hilft es auch nicht viel, dass die ARD-"Tagesschau" vom 22. April mit medialen Fanfarenklängen verkündete: "Die schwarz-rote Koalition hat sich auf milliardenschwere Entlastungen der Verbraucher bei den Strompreisen geeinigt." Bei der Deckelung der EEG-Umlage handelt es sich nämlich nicht um eine Entlastung, sondern um die notwendige Korrektur einer absolut unzumutbaren Belastung und damit um eine Bringschuld der Politik: Schließlich waren es neoliberale Schlaumeier, welche die EEG-Umlage in derart verquerer Weise an die Börsenpreise koppelten, dass sie infolge der Corona-Pandemie durch die Decke schossen anstatt zu sinken (siehe Hintergrund, Oktober 2020).

Mehr Wind- und PV-Ausschreibungen im Jahr 2022

Außerdem einigten sich die Koalitionsparteien auf Nachbesserungen bei den Ausschreibungen für Solar- und Windkraftanlagen, die tatsächlich neu sind, aber dem Bedarf noch immer nicht gerecht werden. Konkret sollen 2022 zusätzlich 1.100 MW Windenergie an Land und 4.100 MW Photovoltaik ausgeschrieben werden. Das erhöht die in § 28 bzw. § 28a des neugefassten EEG (201201) für das Jahr 2022 vorgesehenen Gesamtmengen für Windkraft an Land auf 4.000 MW und für Photovoltaik auf 6.000 MW.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hält dagegen eine Vervierfachung der installierten PV-Leistung bis 2030 auf über 200 Gigawatt für notwendig um die geplanten EU-Klimaziele zu erreichen. Anstatt der einmaligen Erhöhung um vier Gigawatt sei dafür jährlich ein zusätzlicher Photovoltaik-Ausbau in Höhe von rund zehn Gigawatt erforderlich. "Die geplanten Sonderausschreibungen entsprechen einer homöopathischen Dosis, mit der man gegen den Klimawandel nichts ausrichten kann", erklärte BSW-Geschäftsführer Carsten König. "Statt endlich den Solarturbo zu zünden, soll lediglich eine weitere Masche in einem fluglahmen Energiewende-Teppich geknüpft werden. Bliebe es dabei, so wäre dies nur verantwortungslose Wahlkampftaktik."

 

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