Mai 2021 | 
          
            210514 | 
          
            ENERGIE-CHRONIK | 
        
Nach der endlich erfolgten beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2021 durch die EU-Kommission in Brüssel (210511) hat die Bundesnetzagentur am 30. April die Ergebnisse von vier Ausschreibungen veröffentlicht, die seit längerem vorlagen. Neben der zweiten Innovationsausschreibung (siehe 210513) handelt es sich um die Ausschreibungen für Wind zum 1. Februar sowie für Solarenergie und Biomasse zum 1. März.
Bei der 21. Ausschreibung für Wind an Land wurden für die ausgeschriebene Menge von 1.500 MW insgesamt 91 Gebote mit einem Volumen von 718 MW eingereicht. Die Auktion war somit wieder deutlich unterzeichnet. Für 89 Gebote mit einem Umfang von 691 MW konnten Zuschläge von 5,15 ct/kWh bis 6,00 ct/kWh erteilt werden. Zwei Gebote musste die Bundesnetzagentur ausschließen. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 6,00 ct/kWh. Er ist identisch mit dem Höchstpreis von 6,00 ct/kWh in dieser Runde.
Regional betrachtet entfiel das größte Zuschlags-Volumen auf Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (20 Zuschläge, 173 MW), Nordrhein-Westfalen (20 Zuschläge, 116 MW) und Brandenburg (18 Zuschläge, 165 MW).
Die 19. reguläre Solarausschreibung war erstmals eine separate Ausschreibung für Solaranlagen des "ersten Segments" nach § 3 EEG, also nur für Freiflächenanlagen. Dabei wurden 288 Gebote mit einem Umfang von 1.504 MW abgegeben. Die ausgeschriebene Menge von 617 MW war somit fast zweieihalbmal überzeichnet. Einen Zuschlag erhielten 103 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 620 MW. Davon entfallen 42 auf Acker- und Grünlandflächen, wobei 36 an Flächen in Bayern gehen. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 4,69 ct/kWh und 5,18 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert sank auf 5,03 ct/kWh.
Zum siebten Gebotstermin für Biomasse am 1. März war ein Volumen von 300 MW ausgeschrieben. 
  Eingereicht wurden 60 Gebote mit einem Volumen von 44 MW. Damit war diese Runde 
  trotz gesetzlich angehobener Höchstwerte nach § 
  39b EEG erneut deutlich unterzeichnet. Außerdem griff zum ersten Mal 
  die gesetzlich neu eingefügte Mengensteuerung für Biomasseanlagen 
  nach § 39d EEG . Es wurden also 
  im Verfahren zunächst die Gebote von Neu- und Bestandsanlagen separiert 
  (7 Gebote für Neuanlagen mit 14 MW und 53 Gebote für Bestandsanlagen 
  mit 29 MW) und auf ihre Zulässigkeit geprüft. Da weniger Gebotsmenge 
  einging als Menge ausgeschrieben wurde, musste die Bundesnetzagentur das Zuschlagsvolumen 
  jeweils auf 80 Prozent des Volumens der eingegangenen Gebote für Neu- und 
  Bestandsanlagen kürzen.
  
  Insgesamt waren 38 Gebote mit einem Volumen von 34 MW erfolgreich, darunter 
  befanden sich fünf Neuanlagen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote 
  liegen zwischen 12,00 ct/kWh und 18,29 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete 
  Zuschlagswert beträgt 17,02 ct/kWh und ist gegenüber den Vorrunden 
  deutlich gestiegen. Acht Gebote mussten wegen Formfehlern ausgeschlossen werden.
Windkraft-Ausschreibungen (Land)
Solar-Ausschreibungen
Biomasse-Ausschreibungen