Februar 2024 |
240209 |
ENERGIE-CHRONIK |
Mit etlichen Wochen Verspätung veröffentlichte die Bundesregierung im Februar das "Konzept zum weiteren Aufbau des deutschen Wasserstoffnetzes", das sie gemäß § 112b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bis zum 31. Dezember 2023 vorlegen musste (siehe PDF). Das Konzept sieht den nationalen Wasserstoff-Netzhochlauf in zwei Stufen vor, wobei das Wasserstoffnetz in den EU-Binnenmarkt eingebettet ist:
Mit zwei aktuellen Novellierungen des EnWG soll der rechtliche Rahmen für den zweistufigen Aufbau des Wasserstoffnetzes geschaffen werden. Die erste Novelle wurde mit den "Regelungen zum Wasserstoff-Kernnetz" in § 28r EnWG vom Bundeskabinett am 24. Mai 2023 beschlossen und ist nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens am 29. Dezember 2023 in Kraft getreten. Mit einer weiteren Novellierung des EnWG, die das Bundeskabinett am 15. November 2023 beschloss, sollen als zweite Stufe die reguläre integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff sowie das Finanzierungsmodell für den Aufbau des Kernnetzes und der regulierte Netzzugang zu den Wasserstoffnetzen verbindlich festgelegt werden. Die Bundesregierung hat das Finanzierungsmodell gemeinsam mit den Fernleitungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur erarbeitet. Die Gesetzesänderung soll nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens im Frühjahr 2024 in Kraft treten.