Juli 2024

240712

ENERGIE-CHRONIK


8,94 Cent/kWh bei der zehnten Auktion für Aufdach-Anlagen

Die zehnte Ausschreibung für Solaranlagen des Segments 2 (Aufdach), die zum 1. Juni stattfand, war trotz der inzwischen erfolgten Wiederabsenkung des zulässigen Höchstwerts wie die drei vorherigen deutlich überzeichnet: Einem Angebot von 258.058 Kilowatt standen 162 Gebote im Umfang von 362.874 Kilowatt gegenüber. Einen Zuschlag erhielten 119 Gebote. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert lag mit 8,94 Cent/kWh auf dem Niveau der Vorrunde (8,92 Cent/kWh). Am niedrigsten war er bisher mit 6,88 Cent/kWh bei der ersten Auktion am 1. Juni 2021 und am höchsten mit 10,87 Cent/kWh bei der sechsten am 1. Februar 2023.

Zuschläge entfallen größtenteils auf Gebote zwischen 1 und 2 MW

Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (34 Zuschläge für insgesamt 83 MW), gefolgt von Niedersachsen (17 Zuschläge für 31 MW), Bayern (13 Zuschläge für 23 MW) und Baden-Württemberg (11 Zuschläge für 32 MW).

Eingereicht werden durften Gebote für eine Leistung zwischen 1 MW und 20 MW. Von den 119 erteilten Zuschläge gingen 78 an Gebote mit einer Menge bis 2 MW. Das größte Gebot hatte ein Volumen von 10 MW. Von den eingereichten Geboten mussten 19 wegen Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Zulässiger Höchstwert jetzt nur noch 10,5 Cent pro Kilowattstunde

Die Bundesnetzagentur hatte Ende 2023 den Höchstwert für die Ausschreibungen des Segments Solar 2 im Jahr 2024 von 11,25 auf 10,5 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt. Sie begründete dies damit, dass vor allem der Gebotstermin 1. Oktober 2023 von einer deutlichen Überzeichnung geprägt gewesen sei (231114).

Nach dem 2021 erfolgten Start der Ausschreibungen für Solar 2 wurden die beiden ersten Auktionen zunächst deutlich überzeichnet. Die drei folgenden des Jahres 2023 blieben dagegen bis zu vierfach unterzeichnet. Neben einer Verfünffachung des Angebots, der die Nachfrage in keiner Weise folgen konnte, dürfte dies auch an der Absenkung des Höchstwerts von 9,00 auf 8,91 Cent/kWh gelegen haben (220514). Die Bundesnetzagentur senkte deshalb für die drei Ausschreibungen des Jahres 2023 die angebotenen Mengen und erhöhte zugleich den Höchstwert auf 11,25 Cent/kWh (221214), worauf sich die bis heute andauernde Überzeichnung einstellte. Ob das trotz der Wiederabsenkung so bleibt, wird die nächste Auktion zeigen, die zum 1.Oktober stattfindet.

Links (intern)