September 2024

240912

ENERGIE-CHRONIK




Aktuell liegt der Anteil der Netzentgelte einschließlich Messung bei ungefähr 15,5 Prozent des durchschnittlichen Gaspreises für Haushalte. Die Verkürzung der Abschreibungsfristen wird sich naturgemäß erhöhend auswirken. Laut einer Studie von "Agora Energiewende" wären diese Erhöhungen aber noch weitaus stärker und viel ungleicher verteilt, wenn die nun eingeleitete Anpassung des Ordnungsrahmens an das für 2045 geplante Klimaziel nicht erfolgen würde.
Quelle: smard.de

Gasnetzbetreiber dürfen ihre Investitionen schneller abschreiben

Die Bundesnetzagentur hat am 25. September die Festlegung zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungen veröffentlicht (KANU 2.0). Damit werden den Gasnetzbetreibern für ihre Anlagen kürzere Nutzungsdauern als die sonst üblichen 45 Jahre eingeräumt. Dies geschieht mit Blick auf das Jahr 2045, bis zu dem Deutschland gemäß § 3 des Klimaschutzgesetzes das Ziel der "Netto-Treibhausgasneutralität" erreichen will. Das Ziel setzt den Ausstieg aus der Erdgas-Nutzung voraus.

Deshalb können nun auch jüngere Gasnetz-Investitionen in der Regel bis 2045 abgeschrieben werden, und in Ausnahmefällen bereits bis zum Jahr 2035. Zusätzlich werden in besonderen Fällen degressive Abschreibungen mit einem Satz von bis zu 12 Prozent erlaubt, um die Abschreibungen an sinkende Absatzmengen anpassen zu können.

Bundesnetzagentur rechnet mit "eher moderatem Anstieg der Entgelte"

Die erhöhten Abschreibungen wirken sich naturgemäß auf die Netzentgelte aus und werden diese in unterschiedlichem Maße erhöhen. Das sieht auch die Bundesnetzagentur so: "Schnellere Abschreibungen gehen in der Anfangsphase der Gasnetztransformation grundsätzlich mit höheren Entgelten einher", schreibt sie in ihrer Mitteilung. Das Ausmaß dieser Erhöhung werde jeweils stark von der regionalen Umsetzung der Wärmewende und dem Rückgang der Zahl der Gasnutzer abhängen. Indessen sei ein "eher moderater Anstieg der Entgelte" zu erwarten.

Die Netzbetreiber seien verpflichtet, die beschleunigten Abschreibungen mit möglichst geringen Entgeltanstiegen zu verbinden, betont die Behörde in ihrer Mitteilung. Die "Gasnetztransformation" müsse so ausgestaltet werden, dass die Kunden zu jedem Zeitpunkt sicher versorgt werden und hierfür angemessene Netzentgelte erhoben werden. Letztlich gehe es darum, die trotz sinkender Absatzmengen weiterhin anfallenden Kosten der Vorhaltung einer breiten Infrastruktur und der Versorgungssicherheit zeitlich so auf die nächsten Jahre und Jahrzehnte bis 2045 zu verteilen, dass sie noch von möglichst vielen Kunden getragen werden können. Andernfalls müssten die verbleibenden Gas-Nutzer mit der Zeit immer höhere Entgelte tragen. Durch die zeitliche Verschiebung dieser Kosten werde verhindert, dass auf solche Kunden, die langsamer als andere aus der Erdgasnutzung aussteigen können, zu hohe Belastungen zukommen.

Die neuen Regeln können in den Netzentgelten ab dem Jahr 2025 angesetzt werden. Die Netzbetreiber sind aber nicht verpflichtet, sie zu einem bestimmten Zeitpunkt anzuwenden. Dadurch haben sie beispielsweise die Möglichkeit, die Verabschiedung von kommunalen Wärmeplanungen abzuwarten, bevor sie ihre Abschreibungsmodalitäten umstellen.

"Noch 2021 flossen 1,1 Milliarden Euro in den Gasnetz-Neubau"

Mit der lange vernachlässigten Problematik des notwendigen Erdgas-Ausstiegs befasste sich auch eine Studie von "Agora Energiewende", die im Mai 2023 erschien (PDF). Zwei Kernsätze lauten:

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