Die EU-Kommission gab am 18. November offiziell bekannt, dass sie gegen den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beendigung der deutschen Braunkohleverstromung auch im Fall der LEAG keine beihilferechtlichen Bedenken mehr hat. Damit kann der Vertrag, der 2021 zwischen der Bundesregierung und den beiden Energiekonzernen RWE und EPH nach Zustimmung des Bundestags (210102) vereinbart wurde, endlich in Kraft treten. Zuvor hatte der Bundestag am 6. November die Vertragsänderungen gebilligt, die erforderlich wurden, um die von der Kommission geäußerten Bedenken auszuräumen.
Der öffenlich-rechtliche Vertrag gewährt RWE eine Entschädigung von 2,6 Milliarden Euro für die Stilllegung seiner Braunkohlekraftwerke und Tagebaue im Rheinland. Der EPH-Konzern bekommt 1,75 Milliarden Euro für die Schließung seiner Anlagen im ostdeutschen Revier, die unter der Marke LEAG firmieren und seit Februar dieses Jahres der Konzerntocher EP Energy Transition gehören.
Bei der LEAG bestand die Kommission auf einem "gestuften" Auszahlungsverfahren
Die Entschädigung für RWE wurde von der EU-Kommission bereits Ende 2023 genehmigt (231213), nachdem der Konzern beschlossen hatte, die letzten Braunkohle-Blöcke schon 2030 statt erst 2038 stillzulegen (221004). Im Fall der LEAG hatte sie dagegen Vorbehalte angemeldet und verlangt, die Auszahlung der Summe von einem "gestuften Verfahren" abhängig zu machen, um eine "Überkompensation" zu vermeiden (240609). Auf dieser Basis kam es bereits im Juni 2024 zu einer Einigung mit dem Bundeswirtschaftsministerium und EPH, die zwar eine Freigabe als gesichert erscheinen ließ, aber vorerst noch keine förmlichen Beschluss zur Folge hatte.
Beihilfe gilt nun als erforderlich, geeignet und angemessen
Die nunmehr erfolgte offizielle Freigabe begründete die Kommission damit, "dass der Beitrag der Maßnahme zu den EU-Umwelt- und Klimaschutzzielen stärker ins Gewicht fällt als eine etwaige beihilfebedingte Verfälschung des Wettbewerbs". Die Beihilfe sei erforderlich, "damit die LEAG die derzeit gewinnbringend betriebenen Braunkohlekraftwerke stilllegt". Sie sei auch geeignet, "da andere Politikinstrumente weder eine so gezielte und vorhersehbare Stilllegung noch ein Einvernehmen zwischen Deutschland und den Kraftwerksbetreibern ermöglichen würden". Zudem sei sie angemessen, "da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und nicht zu einer Überkompensation führt".
EnBW wird durch Verkauf von Lippendorf ab 2026 "braunkohlefrei"
Neben den beiden großen Braunkohleverstromern hatte auch die Energie Baden-Württemberg (EnBW) den öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnet, da sie einen der beiden baugleichen Blöcke des Kraftwerks Lippendorf besaß. Wie sie im Mai dieses Jahres mitteilte, hat sie inzwischen einen weiteren Vertrag unterzeichnet und diesen Block an die EPH-Tochter EP Energy Transition verkauft, der bereits die Hälfte des Gemeinschaftskraftwerks gehörte. Da es ihr einziger Braunkohleblock war, werde sie so "mit Ablauf des 31. Dezember 2025 braunkohlefrei".