Juli 1992 |
920708 |
ENERGIE-CHRONIK |
Wie die Süddeutsche Zeitung (11.7.) berichtet, hat Bundesumweltminister Töpfer das Bundesamt für Strahlenschutz aufgefordert, "unverzüglich" die Wiederaufnahme des Betriebs im Endlager Morsleben vorzubereiten.
Nach der Entscheidung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.6. stand rechtlich einer Wiederinbetriebnahme nichts mehr im Wege. Die Reaktorsicherheitskommission hatte zuvor auch sicherheitsrelevante Risiken eines Betriebs für den genehmigten Betriebszeitraum bis zum 30.6. 2000 ausgeschlossen.
Sicherheitbedenken gegen die Wiederinbetriebnahme
äußerten die niedersächsische Landesregierung
ebenso wie das Land Sachsen-Anhalt. Der Landesumweltminister Sachsen-Anhalts,
Wolfgang Raulfs (FDP), will überdies ein Rechtsgutachten
erstellen lassen, das klären soll, ob die Einlagerung radioaktiver
Abfälle aus den alten Bundesländern überhaupt rechtens
sei. Aus dem Text des Einigungsvertrages sowie der Betriebsgenehmigung
des 1971 in der DDR errichteten Endlagers gehe nämlich hervor,
daß Morsleben ausschließlich für Ostdeutschland
offenstehe (dpa, 20.7.; dpa, 13.7.; FAZ, 11.7.; SZ, 11.7.; Handelsblatt,
14.7.; siehe auch 920610).