Februar 1994 |
940209 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundesrat hat am 4.2. das Artikelgesetz der Bundesregierung zur Finanzierung der Steinkohleverstromung und zur Atomrechtsnovelle abgelehnt. Die Zurückweisung des Gesetzentwurfs erfolgte erwartungsgemäß mit großer Mehrheit, aber mit unterschiedlichen bis gegensätzlichen Begründungen. Während die revierfernen Länder Bayern und Baden-Württemberg die hohen Aufwendungen für die Subventionierung der Steinkohle beanstandeten, enthielt sich das Kohleland Nordrhein-Westfalen der Stimme, weil längerfristige Regelungen zur Finanzierung der Steinkohle erforderlich seien. Während Hessen und Niedersachsen den Ausstieg aus der Kernenergie forderten, lehnte Bayern die geplanten schärferen Sicherheitskriterien für die Errichtung neuer Kernkraftwerke ab. Sachsen sprach sich im Namen der neuen Länder für eine stärkere Unterstützung der ostdeutschen Braunkohle aus (SZ, 5.2.; Handelsblatt, 7.2.; siehe auch 940101).
Nach Meinung des Handelsblatts (8.2.) ist
es keineswegs sicher, ob das ablehnende Votum der Ländervertretung
durch eine ausreichende Mehrheit im Bundestag zurückgewiesen
werden kann. Unabhängig davon bleibe "die energiepolitische
Verbindlichkeit der Verknüpfung von Kohlefinanzierung und
Kernenergienutzung für die nächste Legislaturperiode
überaus strittig. Am Ende des Superwahljahres 1994 könnten
neue Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat eine Energiewende einleiten."