Januar 1995 |
950114 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 23.1. entschieden, daß der beabsichtigte Transport von abgebrannten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Philippsburg ins Zwischenlager Gorleben rechtens ist. Es hob damit die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg auf, das am 21.11. den Transport des "Castor"-Behälters mit den Brennelementen wegen Sicherheitsbedenken gestoppt hatte (Handelsblatt, 24.1.; siehe auch 941104).
Nach Bekanntwerden des Urteils teilte die niedersächsische Landesregierung am 24.1. mit, daß sie die Zustimmung zu dem "Castor"-Transport widerrufen werde. Die juristische Handhabe dafür finde sich in der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts: Es habe die Klage gegen den "Castor"-Transport zwar abgeweisen, zugleich aber darauf aufmerksam gemacht, daß sich die Kläger mit den von ihnen behaupteten Sicherheitsmängeln an die zuständige Landesbehörde wenden müßten (FAZ, 25.1.).
Militante Kernkraftgegner haben am 26.1. erneut einen Anschlag auf den Eisenbahnverkehr verübt. Mit einem Wurfanker beschädigten sie die Oberleitung der Strecke Hannover - Hamburg. Der Zugverkehr mußte fünf Stunden lang weiträumig umgeleitet werden. Erneut übernahm ein "K.Ollektiv Gorleben" die Verantwortung für den Anschlag und hinterließ am Tatort in Bienenbüttel Flugblätter mit der Auschrift "Stoppt Castor" (Hannoversche Allgemeine, 27.1.).