November 1995 |
951117 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt wies am 1.11. im Eilverfahren zwei Anträge zurück, die Einlagerung radioaktiver Abfälle im Endlager Morsleben zu stoppen. Die Kläger hätten nicht nachweisen können, daß von dem Endlager eine unmittelbare Gefahr ausgehe (Handelsblatt, 2.11.; FAZ, 2.11.; siehe auch 950704).