Oktober 1996 |
961002 |
ENERGIE-CHRONIK |
Offenbar fällt es auch dem Oberververwaltungsgericht von Schleswig-Holstein nicht leicht, das Urteil des 11. BVG-Senats (961001) zu verstehen, denn es verfügte am 23.10. eine Zwangspause von mindestens zehn Tagen für das Kernkraftwerk Krümmel, um - so die Begründung - "Zeit für eine dem Verfahren angemessene Aufklärung des Sachverhalts zu gewinnen". Zuvor hatte die Klägerin im Hauptverfahren, Frau Backhaus, in einem Eilverfahren beantragt, die aufschiebene Wirkung ihrer damaligen Klage wiederherzustellen. Sie hatte ferner vorsorglich beantragt, bis zu einer Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Wiederaufnahe des Betriebs in Krümmel zu untersagen (FAZ, 24.10.).
Die Entscheidung des Gerichts bewirkt eine weitere Verzögerung der Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Krümmel. Der Reaktor wurde am 30.8. zur Durchführung der elften Revision vom Netz genommen und wäre am 11.10. wieder anfahrbereit gewesen. Der Stillstand dauerte dann aber länger als vorgesehen, weil die Kieler Landesregierung unter dem politischen Druck der Berichterstattung über die Leukämie-Vorwürfe und angeblichen "Pfusch" beim Bau des Reaktors die Durchführung zusätzlicher Arbeiten verlangt hatte (Welt, 18.10.).