November 1996

961114

ENERGIE-CHRONIK


Oberverwaltungsgericht gibt grünes Licht für Weiterbetrieb des KKW Krümmel

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Streit um die Genehmigung neuer Brennstäbe im Kernkraftwerk Krümmel (siehe 961001) ist nunmehr auch in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts von Schleswig-Holstein berücksichtigt worden: Die Schleswiger Richter lehnten am 7.11. den Antrag der niedersächsischen BUND-Vorsitzenden Renate Backhaus ab, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage aus dem Jahre 1991 wiederherzustellen. Sie begründeten die Entscheidung damit, daß bei Beachtung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts mit einer Niederlage der Klägerin im Hauptverfahren zu rechnen sei: Die bisherigen Ermittlungen hätten keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß bei der Genehmigung der neuen Brennstäbe die Diskussion um ein angebliches Leukämie-Risiko "negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet" worden sei (FAZ, 8.11.; FR, 8.11.).

Damit konnte das Kernkraftwerk Krümmel wieder in Betrieb gehen. Es war nach Durchführung einer planmäßigen Revision bereits seit 11.10. anfahrbereit. Die Wiederinbetriebnahme war durch weitere Auflagen der Kieler Landesregierung verzögert worden. Anschließend hatte das Oberverwaltungsgericht eine weitere Zwangspause verfügt, um Klarheit über die Konsequenzen des höchstrichterlichen Urteils zu gewinnen.