November 1996 |
961122 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat im Eilverfahren den weiteren Betrieb einer Windkraftanlage in Haan bei Düsseldorf untersagt (AZ 10 B 2385/96). Bei einer Ortsbesichtigung hatte sich das Gericht davon überzeugt, daß durch Reflexion des Sonnenlichts an den Flügeln eine ungewollte "Lasershow" entsteht, durch die Nachbarn in unerträglicher Weise belästigt werden. Außerdem störe die Anlage durch Brummgeräusche (FR, 8.11.; siehe auch 951120, 950117, 940917).