Mai 1997 |
970505 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt hat keine Einwände mehr dagegen, daß der VIAG-Konzern seine 50prozentige Beteiligung an der Thyssengas GmbH dem RWE-Konzern überläßt und dafür dessen 25prozentige Beteiligung an der Isarwerke GmbH bekommt. Die VIAG-Tochter Bayernwerk erlangt dadurch die Mehrheit am Regionalversorger Isar-Amperwerke, während RWE zum Haupteigner von Thyssengas wird. Die Isar-Amperwerke und drei andere Regionalversorger des Landes (EVO, Obag, ÜWU) sollen künftig unter dem Dach des Bayernwerks die Rolle einer regionalen Vertriebs- und Marketinggesellschaft übernehmen, während für die Stromerzeugung aus Wasser, Kernenergie und Kohle sowie das Hochspannungsnetz jeweils eigene Betriebsgesellschaften gegründet werden (SZ, 22.5.; Handelsblatt, 22.5. u. 13.5.).
Die Tauschaktion war bereits vor einem
Jahr vereinbart worden (siehe 960504).
Nach Meinung der EU-Kommission warf sie aus wettbewerbsrechtlicher
Sicht allenfalls nationale Probleme auf (siehe
961104), worauf das Bundeskartellamt zuständig wurde
und eine Abmahnung wegen des geplanten Einstiegs von RWE bei Thyssengas
verschickte (siehe 970407). Sowohl
diese Bedenken als auch nicht näher formulierte Vorbehalte
gegen den anderen Teil des Tauschgeschäfts konnten inzwischen
durch Zugeständnisse der Beteiligten ausgeräumt werden,
mit denen sie auf Rechte aus Liefer- oder Demarkationsverträgen
verzichten.