November 1997 |
971103 |
ENERGIE-CHRONIK |
Unabhängig voneinander billigte der Bundestag am 13.11. die Novellierung des Atomrechts (siehe 970701) und die weitere Subventionierung der Steinkohle (siehe 970302 u. 970701). Die Bundesregierung hat damit ihr ursprüngliches Ziel, beide energiepolitischen Reformen miteinander zu verbinden, endgültig aufgegeben. Die Änderung des Atomgesetzes wurde von der Opposition mit Ausnahme eines SPD-Abgeordneten abgelehnt und heftig kritisiert. Dagegen fanden die im März vereinbarten Kohlesubventionen die Zustimmung auch von SPD und Grünen (FAZ, 14.11.; Handelsblatt, 14.11.).
Das neue Atomrecht sieht ein sogenanntes
standortunabhängiges Prüfverfahren für neu zu errichtende
Kernkraftwerke vor, um die Entwicklung des Europäischen Druckwasserreaktors
(EPR) voranzutreiben. Ferner erlaubt es die Enteignung von Grundstücken
und Bergrechten für Endlager-Zwecke, verlängert die
Übergangsfristen des Einigungsvertrags für kerntechnische
Anlagen wie das Endlager Morsleben und erleichtert die Nachrüstung
bestehender Kernkraftwerke. Die rot-grünen Landesregierungen
von Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben allerdings bereits
moniert, daß die Änderungen der Zustimmung des Bundesrats
bedürften, und wollen dagegen vorgehen (siehe
970804).