November 1997

971103

ENERGIE-CHRONIK


Bundestag billigte Änderungen am Atomrecht und weitere Beihilfen für die Steinkohle

Unabhängig voneinander billigte der Bundestag am 13.11. die Novellierung des Atomrechts (siehe 970701) und die weitere Subventionierung der Steinkohle (siehe 970302 u. 970701). Die Bundesregierung hat damit ihr ursprüngliches Ziel, beide energiepolitischen Reformen miteinander zu verbinden, endgültig aufgegeben. Die Änderung des Atomgesetzes wurde von der Opposition mit Ausnahme eines SPD-Abgeordneten abgelehnt und heftig kritisiert. Dagegen fanden die im März vereinbarten Kohlesubventionen die Zustimmung auch von SPD und Grünen (FAZ, 14.11.; Handelsblatt, 14.11.).

Das neue Atomrecht sieht ein sogenanntes standortunabhängiges Prüfverfahren für neu zu errichtende Kernkraftwerke vor, um die Entwicklung des Europäischen Druckwasserreaktors (EPR) voranzutreiben. Ferner erlaubt es die Enteignung von Grundstücken und Bergrechten für Endlager-Zwecke, verlängert die Übergangsfristen des Einigungsvertrags für kerntechnische Anlagen wie das Endlager Morsleben und erleichtert die Nachrüstung bestehender Kernkraftwerke. Die rot-grünen Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben allerdings bereits moniert, daß die Änderungen der Zustimmung des Bundesrats bedürften, und wollen dagegen vorgehen (siehe 970804).